Ein Hobby-Fussballer wurde gestern in Wil SG verurteilt, weil er einen gegnerischen Spieler durch ein Foul am Knie schwer verletzt hatte. Sein Verteidiger befürchtet nun, dass dieses Urteil vermehrt zu klagen führen wird.
Ein Goali des FC Wil wurde gestern verurteilt. (Symbolbild)
Ein Goali des FC Wil wurde gestern verurteilt. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 20-jähriger Hobby-Fussballer wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.
  • Sein Verteidiger befürchtet, dass dieses Urteil vermehrt zu klagen führt.
  • Der Verletzte war drei Monate arbeitsunfähig und wird nie mehr Fussball spielen können.
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Die Anklage lautete auf fahrlässige Körperverletzung. Das Kreisgericht Wil hat gestern einen 20-jährigen Goalie aus der 4. Liga des FC Wil verurteilt. Er hatte einen gegnerischen Spieler grob gefoult. Laut Gericht hätte er Alternativen gehabt, um den Ball abzuwehren. Stattdessen jedoch fiel der Hobby-Kicker dem Gegner mit gestrecktem Bein und deutlich oberhalb des Bodens ins Knie. Der Spieler erlitt einen Schienbeinkopfbruch, war drei Monate arbeitsunfähig und kann nie wieder Fussball spielen.

Die bedingte Geldstrafe legte der Richter auf zehn Tagessätze zu 30 Franken fest, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Trotz der Schwere der Verletzung kann der Verteidiger des Verurteilten das Urteil nicht verstehen. «Ich bin enttäuscht und der Meinung, dass das Urteil sehr hart ist. Man hätte in diesem Fall keine Bestrafung vornehmen müssen», sagt der Verteidiger Lucien Valloni gegenüber «FM1 Today». «Dies führt zu einer Kriminalisierung von Jugendlichen.» Die Gerichte würden überfordert sein, «weil plötzlich jeder vor Gericht ziehen will.» Die Staatsanwaltschaft hingegen argumentierte, ein Freispruch wäre «ein Freipass für üble Fouls».

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