Der FIFA-Berufungsprozess zum Verkauf von TV-Rechten ist am Montag vor dem Bundesstrafgericht in Anwesenheit der drei Angeklagten eröffnet worden. Die Berufungskammer hat Nasser Al-Khelaifi, Präsident des Fussballclubs Paris St-Germain, und Ex-Fifa-Generalsekretär Jérôme Valcke am Nachmittag angehört.
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Das FIFA-Logo am Hauptsitz in Zürich. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • Zu Beginn des Hauptverfahrens plädierten die Verteidiger dafür, die Anklage nicht zuzulassen.
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Wegen der geheimen Kontakte zwischen dem Internationalen Fussballverband (Fifa) und der Bundesanwaltschaft (BA) müsse die Untersuchung als intransparent bezeichnet werden. Der Anschein der Voreingenommenheit der verfahrensleitenden Staatsanwälte des Bundes sei dadurch genährt worden.

Die Berufungskammer wies diese Anträge auf Rückweisung der Anklage ab und stellte fest, das vorliegende Verfahren sei gültig. Fehlerhafte Handlungen der BA seien für nichtig erklärt und wiederholt worden. Ausserdem hätten die drei wegen Befangenheit bezichtigten Staatsanwälte den Fall abgeben müssen, erinnerte der vorsitzende Richter.

Das Bundesstrafgericht begann nach seinem Entscheid zur Zulassung der Anklage mit der Befragung von Al-Khelaifi. Der Chef der katarischen beIN Media Group ist wegen Anstiftung zu ungetreuer Geschäftsbesorgung angeklagt. Er soll dem ehemaligen Fifa-Generalsekretär Jérôme Valcke die Nutzung einer Luxusvilla auf Sardinien, die Villa Bianca, versprochen haben, um im Gegenzug die TV-Rechte für mehrere Fifa-Wettbewerbe zu erhalten.

Der Katarer Al-Khelaifi bestätigte seine Aussagen, die er im Herbst 2020 vor der ersten Instanz gemacht hatte. Insbesondere wies er jede Beteiligung am Kauf und der Verleihung der Villa Bianca zurück. «Diese Transaktion wurde von einem Freund und Jérôme Valcke auf eigene Rechnung durchgeführt.»

Der vorsitzende Richter erinnerte Al-Khelaifi an eine von ihm unterschriebene Vollmacht für den Kauf und die Renovierung der Villa. «Ich vertraute diesem Freund, der wie ein Bruder für mich ist, und unterschrieb alle Dokumente, die er mir vorlegte.» Der Angeklagte bestritt energisch den «Abschluss eines Korruptionspakts» mit Valcke, den das Strafgericht in seinem Urteil vom Oktober 2020 festgestellt hatte.

Valcke, der wegen qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und passiver Bestechung angeklagt ist, führte aus, seine private finanzielle Situation habe sich seit 2015 stetig verschlechtert. «Es bleibt mir nur noch meine Gesundheit.»

Zu seiner Rolle bei den Verträgen zu den TV-Rechten machte er vage Aussagen. «Ich kann mich nicht daran erinnern, Anweisungen gegeben zu haben, die nicht die Zustimmung des Leiters der Unterabteilung TV hatten.» Valcke wies auch jede enge Verbindung zur Gruppe beIN Media Group oder zu Al-Khelaifi bei den Verhandlungen zurück.

Der Vorsitzende befragte Valcke auch zu dem fast gleichzeitigen Kauf der Villa Bianca und einer Jacht für insgesamt über 7 Millionen Euro im September 2013. «Das ist nicht sehr glorreich. Ich habe aus einer Laune heraus gehandelt. Ich hätte mir viel Ärger ersparen können», gab der ehemalige Generalsekretär zu.

Nach der Finanzierung einer Villa in Wollerau ZH und einer Wohnung in Verbier VS drehte die Grossbank Credit Suisse Valcke den Geldhahn zu. «Ich habe mich deshalb an Nasser gewandt. Das war die Welt, in der ich mich bewegte.» Es habe nie eine Verbindung zwischen den TV-Verträgen, die damals ausgehandelt wurden, und dem Anruf bei Nasser gegeben.

Am Dienstag wird der Prozess mit der Befragung des dritten Angeklagten fortgesetzt. Ihm wirft die BA Anstiftung zu ungetreuer Geschäftsbesorgung und Bestechung vor.

In seinem Urteil von Ende Oktober 2020 sprach die Strafkammer des Bundesstrafgerichts Al-Khelaifi und den griechischen Geschäftsmann frei. Valcke wurde wegen Urkundenfälschung verurteilt und mit einer bedingten Geldstrafe bestraft. Die BA legte gegen das Urteil Berufung ein.

Der Prozess vor der Berufungskammer dauert bis am Donnerstag. (Fall CA.2021.3)

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