Zugerinnen und Zuger, die im Kanton steuerpflichtig sind, bleiben auf Reisen weiterhin ohne Stimm- und Wahlrecht. Ein Prüfauftrag wurde vom Parlament abgelehnt.
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Zugerinnen und Zuger auf Reisen verlieren ihr Wahlrecht, bleiben aber steuerpflichtig. - Matthias Bein/dpa
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Zugerinnen und Zuger, die sich auf Reisen befinden und weiterhin im Kanton steuerpflichtig bleiben, haben auch künftig kein Stimm- und Wahlrecht. Das Kantonsparlament hat am Donnerstag ein Prüfauftrag der GLP-Fraktion abgelehnt.

Im Kanton Zug verliert eine Person mit der automatischen Abmeldung das Stimm- und Wahlrecht, bleibt aber weiterhin steuerpflichtig, bis sie sich in einer anderen Gemeinde anmeldet. Das trifft etwa auf Personen zu, die sich auf einer Weltreise befinden oder Menschen, die in einem umgebauten Wohnmobil leben und reisen.

Das sei ein «Missverhältnis von Rechten und Pflichten», fand die GLP. Mit einem Postulat forderte sie, dass die Regierung unter anderem das Wahl- und Abstimmungsgesetz anpasst und die aktuelle Praxis ändert. Unterstützung erhielt die Fraktion einzig von der ALG.

Die FDP hatte zwar Sympathien und teilte das Anliegen, wie deren Sprecher Flurin Grond ausführte. Die politische Mitbestimmung sei ein zentraler Wert der Demokratie, es sei richtig,

FDP sieht keine rechtliche Möglichkeit zur Umsetzung

auch neue Lebensmodelle in den politischen Überlegungen ernst zu nehmen. Dann folgte das «Aber» in seinem Votum. «Wir sehen auf kantonaler Ebene keine rechtliche Möglichkeit, es umzusetzen.»

Keine Unterstützung für den Vorstoss gab es von der SVP. «Wer politisch mitbestimmen will, soll auch hier wohnen», sagte Kantonsrat Alexander Haslimann.

Alexander Haslimann
Alexander Haslimann ist Kantonsrat von Zug. - SVP Kanton Zug

Gleich sah es die Regierung. Der aktuelle Zustand sei kein Versehen, sondern bewusst so geregelt und entspreche geltenden Rechten, sagte Landammann Andreas Hostettler (FDP).

Eine Änderung auf kantonaler Ebene sei daher nicht möglich, solange das Bundesrecht nicht zuerst angepasst werde. Das Kantonsparlament lehnte das Ansinnen der GLP mit 55 Nein zu 17 Ja-Stimmen ab.

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