Zuger Kantonsrat will handyfreie Zonen und Zeiten für Schulen

An den Zuger Schulen soll der Umgang mit Smartphones geregelt werden. Das Kantonsparlament hat am Donnerstag eine Motion aus den Reihen der ALG, FDP, Mitte, SP, SVP und GLP überwiesen.
Der Vorstoss forderte von der Regierung eine Änderung des Schulgesetzes. So sollten die Schulen handyfreie Zeiten und Zonen festlegen dürfen und bei Verstössen Sanktionen ergreifen können, etwa das Einziehen des Smartphones bis zum Ende des Schultages.
Der Vorstoss stärke die psychische Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und entlaste gleichzeitig die Lehrpersonen, sagte Motionärin Tabea Zimmermann Gibson (ALG) in der Debatte.
Mit ähnlichen Argumenten äusserten sich Vertreter sämtlicher Fraktionen – ausser der GLP. Diese sprachen sich für die Nichterheblichkeit aus. Reto Vogel sagte namens seiner Fraktion, das Thema sei nicht neu, die Schulen hätten Erfahrung im Umgang damit.
Bildungsdirektor gegen Smartphone-Verbot
Bildungsdirektor Stephan Schleiss (SVP) warb für die Ablehnung der Motion. Die geltenden gesetzlichen Grundlagen und Schulordnungen böten eine gute Basis für einen pädagogisch sinnvollen Umgang mit Smartphones.
Eine zusätzliche gesetzliche Regelung würde die Handlungsspielräume der Schulen unnötig einschränken und den Fokus einseitig auf ein Phänomen lenken, das rasch von neuen Entwicklungen abgelöst werden könnte, so der Regierungsrat.
Letztem widersprach Urs Andermatt (FDP). «Es handelt sich hier nicht um ein vorübergehendes Phänomen, sondern um eine strukturelle Herausforderung des Schulalltags», sagte er. Christian Hegglin (SP) pflichtete ihm bei. «Smarte Uhren, Kopfhörer und demnächst Brillen werden das Problem in Zukunft nicht verkleinern», so der Kantonsrat.
Letztlich wurde der Vorstoss deutlich mit 48 zu 15 Stimmen erheblich erklärt.
Andere Zentralschweizer Kantone folgen
Auch in anderen Zentralschweizer Kantonen wurden in der Vergangenheit über Regeln der Handynutzung an den Schulen gesprochen.
Der Schwyzer Kantonsrat entschied im Februar, keine kantonalen Vorschriften zu erlassen, währenddessen Nidwalden im Mai beschloss, dass ab dem Schuljahr 2025/26 Handys an Volksschulen nur noch zu Unterrichtszwecken oder im Notfall erlaubt sind.