Die Ufergemeinden des Greifensees haben sich für die Aufrechterhaltung des Seerettungsdienstes zusammengeschlossen und die Stadt Uster mit dessen Organisation und Ausübung beauftragt. Diesem Auftrag folgend hat der Stadtrat Uster eine Verordnung über den Seerettungsdienst (VO SRD) erlassen, welche letztmals am 1. Oktober 2011 revidiert worden ist.
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Die Abteilung Sicherheit hat die geltende Verordnung über den Seerettungsdienst (VO SRD) überarbeitet und legt dem Stadtrat die aktualisierte Verordnung zum Beschluss vor. In formeller Hinsicht wurden gewisse Anpassungen vorgenommen. Inhaltlich bleibt die Verordnung im Kern jedoch gleich.

Die Verordnung Seerettungsdienst Uster (VO SRD) wird ergänzt durch das Dienstreglement Seerettungsdienst Uster (DR SRD), welches vom Vorsteher der Abteilung Sicherheit erlassen wird.

Aufbau der Verordnung Seerettungsdienst Uster (VO SRD)

Die aktualisierte Verordnung Seerettungsdienst Uster (VO SRD) ist neu in vier Hauptkapitel unterteilt:

Kapitel A enthält die Grundlagen und Aufgaben. Neu ist die Erwähnung, dass der Seerettungsdienst Uster nach modernen Grundsätzen der Einsatzführung arbeitet und nach den Grundsätzen der wirkungsorientierten Verwaltungsführung mit einem Leistungsauftrag geführt wird. Die hierfür nötigen Indikatoren und Wirkungs-/Leistungsziele werden der KÖS bzw. dem Gemeinderat von der Abteilung Sicherheit zusammen mit dem Leistungsauftrag 2019 beantragt.

Im Kapitel B wird die Organisation kurz und prägnant umschrieben. Die in der heutigen Verordnung enthaltenen Bestimmungen zur Ausbildung und Ausrüstung der Angehörigen des Seerettungsdienstes werden neu ins Dienstreglement übernommen.

Kapitel C umfasst den Bereich Entschädigungen. Neu ist dabei der Verweis auf die einschlägige Verordnung über die Zulagen und Entschädigungen sowie den pauschalen Auslagenersatz (ZEPAVO), die bei der letzten Verordnungsrevision noch nicht in Kraft war. Materiell ändert sich am Sold und an den Entschädigungen für die Seeretterinnen und Seeretter dadurch nichts.

Kapitel D schliesst die Verordnung mit dem Verweis auf die allgemeinen Straf- und Schlussbestimmungen ab. In Anlehnung an vergleichbare Bestimmungen in den Dienstreglementen der Stadtpolizei und der Feuerwehr werden das Disziplinarwesen und der Regress neu in die Verordnung aufgenommen.

Zuständigkeit

In Anwendung von Art. 31 lit. h GO sowie Ziffer 2 Abs. 3 der Vereinbarung zwischen den Ufergemeinden am Greifensee über die Ausübung des Seerettungsdienstes ist der Stadtrat für die Änderung der Verordnung zuständig.

Die geänderte Verordnung Seerettungsdienst Uster (VO SRD) wird amtlich publiziert und nach Ab-lauf der Rechtsmittelfrist auf den 1. August 2018 in Kraft gesetzt.

Der Stadtrat beschliesst:

Die Verordnung über den Seerettungsdienst Uster wird genehmigt und vorbehältlich allfälliger Rechtsmittelverfahren auf den 1. August 2018 in Kraft gesetzt.

-Mitteilung der Stadt Uster (mis)

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