Das Urner Parlament lehnt die Abschaffung der Abgangsentschädigung für Regierungsratsmitglieder ab.
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Der Kanton Uri prüft eine eigene Aufarbeitung, wartet aber auf eine Studie der Uni Zürich. - keystone
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Das Urner Parlament hat sich gegen die Abschaffung der Abgangsentschädigung für Regierungsratsmitglieder ausgesprochen. Es handle sich bei der Entschädigung nicht um eine Genugtuung, sondern eine Übergangsregelung, betonte Regierungsrat Urs Janett (FDP).

Abgewählte Regierungsratsmitglieder erhalten im Kanton Uri über sechs Monate hinweg eine Abgangsentschädigung, wie an der Session vom Mittwoch hervorging. Laut der Motion von Fabio Affentranger (SVP) ist dies in der heutigen Zeit nicht mehr angebracht.

Die Mitglieder der Regierung hätten nach ihrer Abwahl genügend Zeit, um eine neue Stelle zu finden. Und wenn sie keine finden, sollen sie wie «der Durchschnittsbürger den Gang zum Arbeitslosen-Amt» auf sich nehmen, wie es in der Motion hiess. Der Kanton müsse angesichts seiner finanziellen Situation sein Einsparpotenzial ausschöpfen.

Gegenargumente und Entscheidungen

Die Regierung war anderer Ansicht. Im ungünstigsten Fall hat ein abgewählter Regierungsrat sechs bis acht Wochen Zeit, eine neue Stelle zu suchen, so die Regierung. Die Aufgabe der Abgangsentschädigung sei es, die Kündigungsfrist zu ersetzen. In Kaderpositionen seien dafür sechs Monate üblich.

Dimitri Moretti SP
Sicherheitsdirektor Dimitri Moretti (SP). - Keystone

Urs Janett betonte, dass es seit der Einführung 2006 erst einmal eine Entschädigung ausgezahlt werden musste. Nämlich im Frühling 2024 mit der Abwahl von Alt-Regierungsrat Dimitri Moretti (SP). Das Einsparpotenzial sei dementsprechend «marginal».

Voten und Parlamentsentscheid

Voten zur Motion gab es nur eine. Hans Aschwanden (FDP) pflichtete der Regierung in ihrer Argumentation bei. In 20 Jahren hatte der Kanton bisher einmal eine Abgangsentschädigung auszahlen müssen. Die Kosten pro Jahr auszurechnen sei «Erbsenzählerei».

Das Parlament stimmte mit 6 zu 48 Stimmen gegen die Erheblicherklärung der Motion.

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