Uri entscheidet über das Schicksal der Schneehühner und Schneehasen

Das Urner Stimmvolk entscheidet am 18. Mai über ein Jagdverbot von Schneehasen und Schneehühnern im Kanton Uri. Gleichentags entscheiden die Stimmberechtigten über drei weitere kantonale Vorlagen.
Die Volksinitiative «Schneehuhn und Schneehase leben lassen» will die Jagd auf diese Tiere verbieten. Die Initiative wurde im Juni 2024 eingereicht. Der Bestand von Schneehuhn und Schneehase nehme kontinuierlich ab, und die Tiere seien bereits auf der Liste der bedrohten Arten zu finden, argumentierte das Initiativkomitee.
Der Klimawandel schrumpfe den Lebensraum der Tiere weiter ein. Das Kantonsparlament war anderer Meinung.
Schutz oder Abschuss? Parlament gegen Initiative
Schneehuhn und Schneehase müssten weiterhin schiessbar bleiben, befanden die Landrätinnen und Landräte in der Mehrheit und stützten damit die Regierung, die sich gegen die Initiative aussprach.
Bereits im Herbst 2023 debattierte der Urner Landrat über die Streichung der beiden Tiere aus der Jagdverordnung. Die Regierung hielt fest, dass die Bestandszahlen von Schneehase und Schneehuhn seit 1993 stabil, beziehungsweise «leicht steigend» seien.
Im Bedarfsfall könnte der Regierungsrat die Abschusszahlen einschränken. Ein Verbot der Bejagung sei daher nicht notwendig. Die Urner Stimmberechtigten müssen ferner über ein neues Sozialhilfegesetz abstimmen.
Neue Gesetze: Sozialhilfe und Kinderbetreuung
Dieses ist seit 1998 in Kraft und wurde zuletzt 2013 angepasst. Neue Bestimmungen zur Missbrauchsbekämpfung, zur Regelung des Schutzstatus S im Asylbereich oder die Rückerstattung von Sozialhilfe sind Teil der Totalrevision.
In Zukunft dürften die Sozialdienste bei Verdacht auf Missbräuche Sozialinspektoren einsetzen. Eine dritte Vorlage betrifft das Kinderbetreuungsgesetz. Im Kanton Uri gibt es bis anhin kein Gesetz, das die familienergänzende Kinderbetreuung regelt.
Das Gesetz soll mehr Familien fördern, verbindliche Rahmenbedingungen schaffen und die finanzielle Belastung senken. Regierung und Parlament unterstützen das Begehren. Weiter befinden die Urnerinnen und Urner über eine Teilrevision des Gesetzes über Landenteignung.
Konkret geht es um eine neue Regelung, damit künftig auch Kanton und Gemeinden bei Enteignungen das Dreifache des Schätzungswerts des Landes zahlen müssen. Das ist etwa der Fall, wenn für ein Bauprojekt der öffentlichen Hand Kulturland beansprucht wird. Die Teilrevision wurde im kantonalen Parlament ohne Gegenstimme angenommen.