Drei Stimmberechtigte von Affoltern am Albis haben gegen die Erneuerungswahlen des Stadtrates Affoltern am Albis Rekurs in Stimmrechtssachen eingereicht. Dieser wurde vom Bezirksrat abgewiesen.
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Insbesondere ging es um die Frage, ob das Anstellungsverhältnis als Kindergärtnerin mit dem Stadtratsmandat vereinbar ist. Die Aufgaben der Schulpflege sind im Gemeindegesetz und in der (neuen) Gemeindeordnung definiert. Die Schulpflege gilt als eigenständige Kommission und ist dem Stadtrat nicht unterstellt. Der Stadtrat hat deshalb in den definierten Bereichen gegenüber der Schulpflege keine Weisungs-, Überwachungs- und Selbsteintrittsrechte. Nachdem die Kindergärtnerin von der Primarschulpflege und nicht vom Stadtrat angestellt wird, besteht deshalb keine Unvereinbarkeit.

Der Bezirksrat Affoltern hält in seinem noch nicht rechtskräftigen Entscheid vom 15. Mai 2018 zudem fest, dass bei einer allfälligen Unvereinbarkeit die Wahl trotzdem gültig gewesen wäre. Die Person müsste sich jedoch vor Amtsantritt für das eine oder andere Amt entscheiden.

-Mitteilung der Gemeinde Affoltern am Albis (vas)

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