Im Kanton Aargau ist eine Volksinitiative, die seit mehr als acht Jahren in der Schublade der Staatskanzlei liegt, zurückgezogen worden.
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Das Initiativkomitee zog die im Januar 2010 mit 3422 gültigen Unterschriften eingereichte Volksinitiative am 14. August zurück. «Eine Volksabstimmung erübrigt sich», teilte die Staatskanzlei am Freitag im «Amtsblatt des Kantons Aargau» mit.

Das von der Jungen FDP Aargau lancierte Begehren wollte die Kantonsverfassung ändern. «Ein eigenständiges Fach vermittelt bis zur Erlangung des Stimmrechtsalters das Wissen über die Institutionen, das Recht, die Wirtschaft und die politischen Prozesse in Bund, Kanton und Gemeinden», lautete die Forderung.

Die Behandlung des Begehrens durch Regierung und Parlament war in der Vergangenheit in Absprache mit den Initianten auf Eis gelegt worden.

Weitere Volksinitiativen

Derzeit sind im Aargau zwei eingereichte Initiativen hängig. Über die Initiative «Millionärssteuer - Für eine faire Vermögenssteuer im Aargau» entscheidet das Volk in der Abstimmung vom 23. September. Aargauerinnen und Aargauer mit einem steuerbaren Vermögen von mehr als einer halben Million Franken sollen deutlich mehr in die Staatskasse abliefern, fordert das von den Jungsozialisten (Juso) lancierte Begehren.

Bei der Staatskanzlei liegt zudem die im Februar 2017 eingereichte Initiativen «JA! für euse Wald». Regierung und Parlament lehnen das Anliegen ab. Das Volk wird am 25. November abstimmen.

Seit April sammelt die SP Unterschriften für ihre «Gegensteuer-Initiative - Zurück zu einer vernünftigen Steuerpolitik».

-Mitteilung der SDA (mba)

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