Solothurner Gemeinden dürfen Vereinen Adressen herausgeben
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Die Adressen dürften jedoch nicht gesperrt sein, heisst es im am Montag veröffentlichten Jahresbericht 2017 der Datenschutzstelle weiter. Eine Gemeinde hatte wissen wollen, ob sie einem dorfansässigen Verein die Adressen der Haushaltsvorstände in elektronischer Fassung geben dürfe.
Der Verein plante, die Haushalte anzuschreiben, um neue Mitglieder zu gewinnen und um Spenden zu bitten. Der Verein selbst organisiert wohltätige Projekte, unter anderem Anlässe für Kinder und Behinderte sowie Frondienstarbeiten.
Ideelle Zwecke
Bei diesen Tätigkeiten gehe es um schützenswerte ideelle Zwecke, hält die Datenschutzbeauftrage fest. Etwas differenzierter würden jedoch Spendenaufrufe beurteilt von zertifizierten Organisationen. Viele dieser Einrichtungen würden ein professionelles Fundraising betreiben.
Dorfeigene Vereine machten meist kein solches Fundraising. Oft wollten die Vereine in einem Versand hauptsächlich über ihre Vereinstätigkeiten informieren, um neue Mitglieder zu werben und gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass sie für gewisse Tätigkeiten auf Spenden angewiesen seien.
Gemeinden haben Spielraum
Solange der Spendenaufruf nicht im Vordergrund stehe, sei die Herausgabe der Adressen möglich. Entscheidend sei der Gesamteindruck. Die Einwohnerkontrolle habe bei der Würdigung einen Ermessensspielraum.
Die Einwohnerkontrolle dürfe die Adressen auch in digitaler Form weitergeben. Sie müsse allerdings dafür sorgen, dass die Adressen nicht für weitere Zwecke verwendet würden. Ein Verein soll dies jeweils in einer Abklärung bestätigen.
Die Datenschutzstelle behandelte im vergangenen Jahr insgesamt 241 Fälle von Behörden und Privaten. Geprüft wurde der ausgelagerte Druck und Versand von Dokumenten des Personalamtes und des Steueramtes sowie die externen Datenbearbeitungen der Ausgleichskasse Solothurn (AKSO). Die gesetzlichen Vorgaben würden dabei eingehalten, ergab die Kontrolle.
-Mitteilung der Stadt Solothurn (mis)
