In Schaffhausen wird über eine Gesetzesänderung abgestimmt, wonach Firmen freiwillig zusätzliche Steuern zahlen können.
Abstimmung Schaffhausen
Ein Wegweiser zeigt zum Stimmlokal. (Symbolbild) - sda

Das Wichtigste in Kürze

  • Am 28. November wird im Kanton Schaffhausen über Änderungen am Steuergesetz abgestimmt.
  • Es geht unter anderem um eine freiwillige Steuererhöhung für Unternehmen.
  • So sollen sie einen allfällig zukünftig geltenden Mindeststeuersatz erreichen.
Ad

Die Stimmberechtigten im Kanton Schaffhausen entscheiden am 28. November über Änderungen am Steuergesetz. Nebst kleineren Anpassungen an Bundesrecht geht es um die Möglichkeit für Firmen, auf Antrag mehr Steuern als gesetzlich nötig bezahlen zu können. So sollen sie einen allfällig zukünftig geltenden internationalen Mindeststeuersatz erreichen.

Bei den Anpassungen an bundesrechtliche Bestimmungen geht es um Bestechungsgelder an Private, die steuerlich nicht mehr als Aufwand geltend gemacht werden dürfen. Dasselbe gilt für ausländische Bussen. Dieser Teil war bei der Debatte im Schaffhauser Kantonsrat unbestritten.

Schaffhausen Kantonsrat
Innenansicht des Schaffhauser Rathauses, wo der Kantonsrat tagt. - Keystone

Für Diskussionen sorgte hingegen der zweite Teil der Gesetzesrevision. Die geplante Flexibilisierung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen mittels einer Zusatzbesteuerung stiess vor allem bei linken Parteien auf Widerstand.

Schaffhausen will steuerlich attraktiv bleiben

Im Hinblick auf die mögliche Einführung eines Mindeststeuersatzes für international tätige Unternehmen soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass Firmen freiwillig mehr Steuern bezahlen können, falls dies nötig sein sollte, um einen Mindeststeuersatz zu erreichen.

So soll gemäss dem Schaffhauser Regierungsrat und einer Mehrheit des Kantonsparlaments sichergestellt werden, dass der Kanton für betroffene Unternehmen steuerlich attraktiv bleibt. Andere Kantone planen ähnliche Instrumente.

Da die Steuern einzelner Unternehmen so nur erhöht, nicht aber gesenkt werden dürfen, resultieren unter dem Strich möglicherweise leicht höhere Steuereinnahmen.

Eine Minderheit der Kantonsrätinnen und -räte wollte davon aber nichts wissen. Eine solche Zusatzbesteuerung sei bestenfalls eine Zwischenlösung, bis in allen Ländern ein Gewinnsteuersatz von mindestens 15% bei einem Umsatz von über 750 Millionen Franken eingeführt werde.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FrankenSteuern