Regierung sagt nun «Ja, aber» zu Vertrauensarbeitszeit

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Sie ist kurz zusammengefasst ein Modell, bei dem es den Kaderleuten freisteht, wann sie mit welchem Aufwand die Arbeit erledigen. Im Fokus steht dabei nicht mehr die zeitliche Präsenz am Arbeitsplatz, sondern das erreichte Resultat. Im Gegenzug können keine Überstunden mehr geltend gemacht werden.
Wie die Berner Regierung am Mittwoch mitteilte, soll die Vertrauensarbeitszeit vorerst nur für Generalsekretärinnen und Generalsekretäre sowie ihre Stellvertreter, für Amtsvorsteher sowie für vergleichbare Funktionen gelten.
Gemeint sind beispielsweise die Mitglieder der Justizleitung, KESB-Präsidenten sowie Regierungsstatthalter. Es geht um rund hundert Personen.
Der Regierungsrat kann sich vorstellen, je nach Erfahrungen, die mit dem Gesetz gemacht werden, die Vertrauensarbeitszeit zu einem späteren Zeitpunkt auf weitere Funktionen auszudehnen.
Regierung sieht gesundheitliche Gefahren
Die Personalgesetzrevision geht auf einen Auftrag des bernischen Grossen Rats zurück. Die Berner Regierung war lange gegen die Einführung der Vertrauensarbeitszeit. Sie argumentierte Anfang Jahr, die Vertrauensarbeitszeit biete zwar viel Flexibilität.
Das Modell berge aber auch die Gefahr, dass Angestellte ihre Arbeitsbelastung nicht mehr hinreichend steuern und ausbrennen oder erkranken könnten. Zudem habe die Regierung mit früheren Revisionen der Arbeitszeitbestimmungen das Problem hoher Arbeitszeitguthaben bei Kaderleuten angegangen.
Diese ablehnende Haltung der Regierung ist in der Vernehmlassung kritisiert worden. Die Vernehmlassung ergab überwiegend positive Stellungnahmen zur Vertrauensarbeitszeit.
Die Berner Regierung hat deshalb ihre Position revidiert. Sie sei der Vertrauensarbeitszeit gegenüber nach wie vor kritisch eingestellt, schreibt sie, beantrage aber dem Grossen Rat, dieses Modell per 1. Januar 2020 einzuführen.
-Mitteilung der SDA (mis)