Kanton zahlt nach Bundesgerichtsurteil an Schulreisekosten

Das Wichtigste in Kürze
- Nau.ch zeigt Ihnen, was hyperlokal geschieht.
- Schreiben auch Sie einen Beitrag!
Wie der Regierungsrat am Montag mitteilte, müssen die Gemeinden künftig die Kosten für Schulreisen oder Exkursionen übernehmen, dies weil die Volksschule unentgeltlich ist und dies auch für die obligatorischen Schulanlässe gilt. Die Eltern müssen lediglich für die Verpflegungskosten aufkommen.
Der Kanton übernehme im Rahmen der Pro-Kopf-Beiträge an die Volksschulen 25 Prozent der Kosten, die bei den Gemeinden anfielen, teilte der Regierungsrat mit. Damit die Unterschiede unter den Gemeinden nicht zu gross ausfallen würden, werde die Dienststelle Volksschulbildung Vorgaben zur Höhe der Gemeindebeiträge erlassen.
Der Regierungsrat war im Mai vom Kantonsrat beauftragt worden, eine Kostenbeteiligung zu prüfen. Das Parlament hatte mit 60 zu 40 Stimmen ein Postulat von Andy Schneider (SP) überwiesen.
-Mitteilung der SDA (mis)