Kanton unterstützt Gemeinden bei Hilfe für mittellose Touristen

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Verunfallt oder erkrankt ein mittelloser ausländischer Tourist, muss die Gemeinde für die Rettungskosten und medizinischen Leistungen aufkommen. Diese Kosten seien in der Regel gering, teilte die Staatskanzlei am Mittwoch mit. Ein einzelner Fall könne eine Gemeinde aber über Gebühr belasten. So habe Engelberg für die Behandlung eines erkrankten Touristen, der zu wenig Mittel hatte, 350'000 Franken an die Spitalbehandlung zahlen müssen.
Künftig will der Kanton den Gemeinden jenen Betrag rückerstatten, der pro Ereignis 50'000 Franken übersteigt. Die Gemeinden blieben aber als Sozialbehörde in der Pflicht, schreibt die Staatskanzlei. Sie müssten abklären, ob ein Notfall vorliege, ob ein Rücktransport in die Heimat möglich sei und ob weder der Betroffene noch ein Dritter für die Kosten aufkommen könne. Der Leistungserbringer müsse belegen, dass die Kosten erfolglos geltend gemacht worden seien.
Die Gesetzesänderung geht auf einen Vorstoss im Landrat zurück. Da das Anliegen unbestritten sei, sei auf eine externe Vernehmlassung verzichtet worden.
In der Vergangenheit belasteten verunfallte Ausländer auch in anderen Kantonen einzelne Gemeinden stark. In der Schwyzer Berggemeinde Alpthal etwa war ein Pilger im März 2013 auf dem Jakobsweg nach einem Schwächeanfall gestürzt. Die Gemeinde blieb auf Behandlungskosten für den mittellosen EU-Bürger von 100'000 Franken sitzen.
Im Januar 2011 sah sich die Luzerner Vorortsgemeinde Horw LU mit Spitalkosten für ein 14-jähriges Mädchen aus Kroatien ohne Versicherungsschutz konfrontiert. Dieses war nach einer Einbruchstour auf der Flucht vor der Polizei verunfallt und danach querschnittgelähmt.
-Mitteilung der SDA (mba)