Gemäss den Bestimmungen des Gemeindegesetzes können der Gemeindeverwaltung hoheitliche Befugnisse durch den Gemeinderat übertragen werden, wovon schon viele Gemeinden im Kanton Aargau Gebrauch gemacht haben.
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Der Gemeinderat Oberrohrdorf strebt ebenfalls eine teilweise Delegation von operativen Kompetenzen an die Verwaltung an, damit sich die Exekutive verstärkt auf die strategischen Aufgaben der Gemeinde konzentrieren kann. Er hat deshalb beschlossen, Fachaufgaben mit einer klaren rechtlichen Ausgangslage, geringem Ermessensspielraum, geringer politischer Bedeutung, von untergeordneter finanzieller Bedeutung sowie Routinegeschäfte stufengerecht an die Gemeindeverwaltung zu delegieren, soweit es sich um delegierbare Aufgaben gemäss Gemeindegesetz handelt. Das entsprechende Delegationsreglement tritt per Mitte Jahr in Kraft.

Festzuhalten bleibt, dass dem Gemeinderat weiterhin die unmittelbare Aufsicht über die Gemeindeverwaltung und die einzelnen Ressorts obliegt. Auch für die Bevölkerung ändert nicht viel, da Eingaben wie bisher an den Gemeinderat bzw. die einzelnen Gemeindeverwaltungsabteilungen eingereicht werden können. Ein Entscheid einer Gemeindeverwaltungsabteilung kann mittels Rechtsmittelbelehrung an den Gemeinderat weitergezogen werden.

-Mitteilung der Gemeinde Oberrohrdorf (lis)

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