Der Kantonsrat hat sich am Montag mit 92 zu 15 Stimmen dafür ausgesprochen, dass Hausbesitzer neu ihren Kaminfeger selbst wählen können.
Symbolbild - Keystone
Symbolbild - Keystone - Community

Das Wichtigste in Kürze

  • Nau.ch zeigt Ihnen, was hyperlokal geschieht.
  • Schreiben auch Sie einen Beitrag!
Ad

Bislang durften im Kanton Luzern nur gewählte Kaminfegermeister und ihre Angestellte Schornsteine reinigen. Der Kanton war in 18 Kaminfegerkreise gegliedert, jedem Gebäude war ein gewählter Kaminfegermeister zugeteilt. Auf den 1. Juli 2019 soll dieses Monopol beendet werden und der freie Markt in die Branche einziehen.

Die Kunden erhielten mit der Aufhebung des Monopols Wahlfreiheit, sagte Michèle Graber (GLP). Junge und innovative Berufsleute erhielten zudem die Chance, als Selbständige in den Beruf einzusteigen. Dies bleibe ihnen heute oft verwehrt.

Gegen die Aufhebung des Monopols waren SP und Grüne. Jörg Meyer (SP) sagte, alte Zöpfe seien nicht immer schlechte Zöpfe. Es gebe keine objektive, sondern nur ordnungspolitische Gründe für eine Abkehr vom Monopol. Das heutige System sei eingespielt, die Kunden seien mit den Kreiskaminfegern zufrieden.

Regierungsrat Paul Winiker (SVP) sagte, die Welt habe sich verändert. Die Zahl der befeuerten Heizungen gehe zurück. Es seien somit nicht ideologische Gründe, die für eine Abschaffung des Monopols sprächen. Diese werde auch von den Kaminfegern unterstützt.

Mehr Eigenverantwortung

Weil die Kaminfegermeister neu keine festgelegte Gebietszuteilung mehr haben und nicht mehr für bestimme Kamine zuständig sind, werden sie von der Reinigungspflicht befreit. Diese Pflicht soll an die Grundeigentümer übergehen.

Hans Stutz (Grüne) befürchtete deswegen einen tieferen Brandschutz. Nicht alle Hauseigentümer würden der neu von ihnen geforderten Reinigungspflicht nachkommen. Billiger und besser werde es nicht.

Eine vollständige Liberalisierung ist aber nicht vorgesehen. Aus Rücksicht auf den Brandschutz sollen weiterhin nur Kaminfeger zugelassen sein, die über ein Meisterdiplom verfügen.

Wer im Kanton Luzern als Kaminfeger arbeiten will, benötigt eine Bewilligung der Gebäudeversicherung. Ein solches Bewilligungsmodell sei in vielen Branchen üblich, sagte Markus Gehrig (CVP). Er als Drogist bewege sich auch im Bewilligungsmodell.

Mehr Geld für die Gemeinden

Die Gemeinden erhalten zudem die Möglichkeit, mehr Geld aus der Feuerwehrersatzabgabe einzunehmen, um ihre Ausgaben für die Feuerwehr decken zu können. Der maximale Ansatz wird von 4,5 Promille des steuerbaren Einkommens auf 6,0 Promille angehoben. Der Mindestbetrag wird von 30 auf 50 Franken erhöht, der Höchstbetrag von 400 auf 500 Franken.

Gegen diese Mindest- und Höchstbeiträge opponierte Hans Stutz (Grüne), weil diese nicht sozial seien. Der Kantonsrat folgte dieser Argumentation aber grossmehrheitlich nicht. Der neu geregelten Feuerwehrersatzabgabe wurde nach erster Lesung mit 75 zu 23 Stimmen zugestimmt.

-Mitteilung der Stadt Luzern (mis)

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

SP