In Nidwalden sollen künftig nicht mehr Gemeindeversammlungen und der Landrat über Einbürgerungen entscheiden, sondern die Exekutive.
Nidwaldner Landrat
Nidwaldner Landrat. (Archivbild) - keystone
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In Nidwalden sollen Gemeindeversammlungen und Landrat nicht mehr über Einbürgerungsgesuche entscheiden. Der Regierungsrat hat eine Bürgerrechtsrevision an das Parlament verabschiedet, welche die Kompetenz zum Einbürgern der Exekutive übertragen will.

Für das Gemeindebürgerrecht wäre neu der Gemeinderat oder eine von ihm eingesetzte Kommission zuständig, für das Kantonsbürgerrecht die Justizdirektion respektive der Regierungsrat. Diese Neuerung habe in der Vernehmlassung breite Zustimmung erhalten, teilte die Staatskanzlei am Mittwoch mit.

Die Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes war durch zwei Vorstösse im Landrat initiiert worden. Ziel sei es, die Einbürgerungsverfahren effizienter zu machen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, teilte die Staatskanzlei mit.

Betont wird in der Mitteilung, dass die Zustimmung der Gemeindeversammlung zum kommunalen Bürgerrecht bereits heute ein formeller Akt sei. Vorgelagert finde ein umfassendes Prüfungsverfahren statt. Bei den inhaltlichen Prüfstandards gebe es keine Abstriche, hiess es.

Keine Änderungen bei Prüfstandards

Die Vorlage sieht auch Erleichterungen für die Einbürgerung von Schweizer Staatsangehörigen vor. So soll der Bezug von Sozialhilfe kein entscheidrelevantes Kriterium mehr sein. Auch sollen die Bewerberinnen und Bewerber keine Arbeitsbestätigung mehr einreichen müssen.

Die finanziellen Verhältnisse, die Beachtung der Rechtsordnung sowie bei fremdsprachigen Schweizerinnen und Schweizern die Kenntnis der deutschen Sprache werden weiterhin geprüft.

Die Vorlage geht nun an den Landrat. Die neuen Bestimmungen sollen auf den 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt werden.

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