An der Grundstückgewinnsteuer wird im Kanton Zug nicht gerüttelt: Eine SP-Motion, mit welcher der Mindeststeuersatz von 10 auf 20 Prozent angehoben werden sollte, ist am Donnerstag im Kantonsrat erwartungsgemäss chancenlos geblieben.
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Die SP hatte ihre Forderung damit begründet, dass es sich bei den Grundstückgewinnen «weitgehend um ein arbeitsfreies Einkommen» handelt. Eine Erhöhung dieser Steuer könnte den Zuger Gemeinden namhafte und zusätzliche Steuererträge einbringen - deren Spardruck würde so gemildert.

Der Vorschlag stiess im Kantonsrat auf keine Gegenliebe: Von einem «neuerlichen Umverteilungsversuch der SP» und einem «ganz massiven Eingriff in die Gemeindeautonomie» sprach die FDP.

Und die SVP stufte die Forderung als einen «durch nichts zu rechtfertigenden ungeheuerlichen Raubzug auf Verkäufer von Wohneigentum» ein. Der Kauf und Verkauf von Liegenschaften soll im Kanton Zug weiterhin attraktiv bleiben.

Diese Kritik kam für die SP nicht unerwartet. Sie hatte deshalb bereits zu Beginn der kurzen Debatte angekündigt, dass sie zwar im Grundsatz an ihrem Anliegen festhalte. Doch seien Steuererhöhungen irgendwelcher Art in diesem Kantonsrat chancenlos.

Wegen dieser Aussichtslosigkeit verzichtete die Partei deshalb von Anfang an auf den Antrag, dass ihre Motion für erheblich erklärt wird. Sie war damit ohne Abstimmung vom Tisch.

-Mitteilung der SDA (mba)

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