Emmer Stimmbevölkerung stimmt über Teilrevision der Gemeindeordnung ab
Änderungen der Gemeindeordnung unterliegen dem obligatorischen Referendum
Änderungen der Gemeindeordnung unterliegen dem obligatorischen Referendum - Community

Das Wichtigste in Kürze

  • Am 04. März 2018 stimmt die Emmer Stimmbevölkerung über die Teilrevision der Gemeindeordnung ab.
  • Die Anpassung ist wegen des überarbeiteten Gesetzes über den Finanzhaushalt notwendig.
  • Es handelt sich um eine technische, nicht eine politische Anpassung
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Mit der Einführung des überarbeiteten Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG) wird eine Anpassung der Gemeindeordnung notwendig. Gleichzeitig wird das neue Rechnungslegungsmodell eingeführt. Dabei handelt es sich um HRM2 (Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2), eine Weiterentwicklung des heutigen Rechnungslegungsmodells für Verwaltungen. Damit wird die Rechnungslegung auf eine vermehrt betriebswirtschaftliche Sicht ausgerichtet, ohne die bewährten Elemente des bestehenden Modells aufzugeben. Es handelt sich nicht nur um eine Aktualisierung, sondern neue Massnahmen werden umgesetzt. Geändert werden dabei unter anderem:

-Modernisierung der Rechnungslegung durch Annäherung an die Privatwirtschaft

-Einführung eines Qualitätsmanagements und eines internen Kontrollsystems

-Einführung der Geldflussrechnung

-drei Planungsinstrumente für kurz-, mittel- und langfristige Optik

-Erhöhung der Transparenz gegenüber Dritten

-einfacher Vergleich der Ergebnisse von Kantonen und Gemeinden

Neue Formulierungen nötig

Die Einführung von HRM2 ist eine Vorgabe des revidierten Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden. Damit dieses Gesetz umgesetzt werden kann, muss die Gemeindeordnung angepasst werden. Gleichzeitig werden kleinere Korrekturen in der Gemeindeordnung vorgenommen, bei denen sich bereits früher übergeordnetes Recht geändert hat, jedoch die Gemeindeordnung noch nicht angepasst wurde. Zudem werden einige Artikel aus organisatorischen und orthografischen Gründen neu formuliert.

Zur Volksabstimmung kommt es, weil Änderungen der Gemeindeordnung dem obligatorischen Referendum unterliegen. Bei der Teilrevision handelt es sich um eine Anpassung des revidierten Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden. Es ist somit eine technische und nicht eine politische Anpassung. Der Einwohnerrat sowie der Gemeinderat empfehlen der Stimmbevölkerung, die Teilrevision der Gemeindeordnung mit einem Ja anzunehmen.

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