Ad
Gemeinden sollen Vorsorgeaufträge aufbewahren
Im Kanton Nidwalden sollen die Vorsorgeaufträge bei der Wohngemeinde hinterlegt werden können. Dies schlägt der Regierungsrat dem Landrat vor, wie er am Mittwoch mitteilte.

Das Wichtigste in Kürze
- Nau.ch zeigt Ihnen, was hyperlokal geschieht.
- Schreiben auch Sie einen Beitrag!
Ad
Mit der Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch setzt der Regierungsrat einen Auftrag des Parlaments um. Dieses hatte vor zwei Jahren eine Motion überwiesen, die die Schaffung einer Hinterlegungsstelle für Vorsorgeaufträge forderte.
Der Regierungsrat kam zum Schluss, dass die Vorsorgeaufträge bei der Wohngemeinde deponiert werden sollen, dort wo bereits Erbverträge und Testamente aufbewahrt werden. Dies sei für die Einwohner, aber auch für die Behörden am praktischsten.
Die Gesetzesänderung sieht zudem vor, dass neu nicht mehr der Regierungsrat die Kompetenz zur Änderung von Personennamen haben solle. Diese Aufgabe soll an die Justiz- und Sicherheitsdirektion delegiert werden.
-Mitteilung der SDA (mba)
Ad
Ad