Gemeinde erklärt kommende Abstimmungsthemen
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«Bei der ersten Vorlage geht es um die Schaffung der zonenrechtlichen Grundlage zur Erstellung von preisgünstigen Wohnraum und um einen entsprechenden Vertrag mit der Baugenossenschaft Pro Familia Weggis», erklärte Philipp Christen, Vizepräsident des Gemeinderates. Ein Teil des Grundstücks des gemeindeeigenen Werkhofs müsse dazu von der Zone für öffentliche Zwecke in die dreigeschossige Arbeits- und Wohnzone umgezont werden. «Dann kann das bestehende Gebäude aufgestockt werden, und die Baugenossenschaft Pro Familia Weggis kann auf eigene Kosten acht Wohnungen erstellen und anschliessend auch bewirtschaften.» Die Gemeinde Weggis verkaufe dazu der Baugenossenschaft Pro Familia Weggis die entsprechenden Stockwerkeinheiten. «Die Entschädigung in der Höhe von 1,130 Millionen Franken basiert auf einer Verkehrswertberechnung der Firma Balmer Etienne AG Luzern.»
Auswirkungen der neuen Waldfeststellung auf Rigi Kaltbad
Weitere Zonenplanänderungen
Die vierte Vorlage thematisiert die Bereinigung der Ortsbildschutzlinien sowie Einzonungen aufgrund einer neuen Waldfeststellung auf Rigi Kaltbad. Dazu der Gemeinderat: «Mit der überarbeiteten Waldfeststellung vom Jahr 2015 stehen nun verschiedene Gebäude nicht mehr im gesetzlichen Waldabstand. Für diese Gebäude werden die Ortsbildschutzlinien, welche den Bestand, die Erneuerung und den Ersatz der bestehenden Bauten innerhalb des gesetzlichen Waldabstandes sichern, nicht mehr benötigt.» Der Ortsbildschutz werde jedoch weiterhin mit der Ortsbildschutzzone, welche die gesamte Siedlung östlich der Rigi-Bahn umfasse, gewährleistet. «Nun werden die Flächen, die bis anhin als Wald ausgewiesen waren, also neu einer Zone, im vorliegenden Fall der Grünzone Rigi Kaltbad, zugewiesen. Entsprechend ist auch der Gefahrenzonenplan anzupassen.»
Die zweite Vorlage betrifft das Schulareal im Oberdorf: Bei der Mauer, welche die Spielwiese gegen Norden vom angrenzenden Privatgrundstück trennt, soll es anhand der tatsächlichen Situation zu einem Zonenabtausch kommen. Bei der dritten Vorlage im Gebiet Pfannestil, Föhrenrain soll infolge einer Waldfeststellung eine Fläche, die bisher keiner Zone zugeteilt war, rechtskräftig eingezont werden.
Änderungen im Bau- und Zonenreglement
Schliesslich geht es bei der fünften Vorlage um Änderungen im Bau- und Zonenreglement, dies aufgrund der Integration der kommunalen Zweitwohnungsvorschriften sowie wegen Anpassungen an kantonale Vorgaben und weiterer praktikablen Überlegungen.
-Mitteilung der Gemeinde Weggis (vas)
