Erneuerungswahl und 2. Wahlgang

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Gestützt auf das Wahlergebnis des 1. Wahlgangs vom 22. April 2018 findet gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 4. Mai 2017 und der Publikation vom 27. April 2018 am 10. Juni 2018 einen 2. Wahlgang für ein Mitglied inkl. Präsidium der evang.-ref. Kirchenpflege statt. Im 1. Wahlgang sind 6 von 7 Mitgliedern der Kirchenpflege gewählt worden. Zudem hat Dr. Daniel Hackmann die Wahl als Präsident der Kirchenpflege innert der Frist von 5 Tagen ab Publikation aus gesundheitlichen und beruflichen Gründen abgelehnt. Die Wahl als Mitglied der Kirchenpflege hat er angenommen. Somit sind am 10. Juni 2018 zu wählen:
1 Mitglied und 1 Präsident/in für die evang.-ref. Kirchenpflege
Für das 7. Mitglied der Kirchenpflege sind alle stimmberechtigten Mitglieder der evang.-ref. Kirche Uetikon am See wählbar und für das Präsidium ein bereits gewähltes oder ein noch zu wählendes Mitglied der Kirchenpflege. Es gilt das einfache Mehr der Stimmen. Auf den Einsatz eines Beiblattes wird verzichtet. Es kommt ein Wahlzettel mit einer leeren Zeile für die Kirchenpflege und einer leeren Zeile für das Präsidium zum Einsatz.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege, Postfach 718, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
-Mitteilung der Gemeinde Uetikon am See (vas)