Auf den 1. Januar 2019 werden sich 32 Stadtzürcher reformierte Kirchgemeinden zusammenschliessen - nun ist auch klar, wie die neue, grosse Gemeinde organisatorisch aufgestellt sein wird: Die Zentralkirchenpflege hat die Kirchgemeindeordnung mit nur vier Gegenstimmen genehmigt.
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Die Kirchgemeindeordnung, welche die rechtliche Grundlage für die neue Kirchgemeinde Zürich bildet, wird noch der Stimmbevölkerung unterbreitet. Die Urnenabstimmung findet am 25. November statt.

Die fusionierte Gemeinde wird rund 80'000 Reformierte umfassen. Diese Grösse bedingt Neuerungen - so können Entscheide nicht mehr wie bis anhin an einer Kirchgemeindeversammlung gefällt werden. Vorgesehen ist deshalb, dass ein Parlament mit 45 Mitgliedern geschaffen wird.

Zudem wird das Stadtgebiet in zehn reformierte Kirchenkreise aufgeteilt, die durch Kommissionen geleitet werden. Diese sind der siebenköpfigen Kirchenpflege als Exekutive unterstellt.

Das Parlament, die Kirchenpflege und die Pfarrpersonen müssen künftig gesamtstädtisch gewählt werden. Dies unter anderem wegen des kantonalen Kirchengesetzes, das keine Wahlen in Kirchenkreisen vorsieht.

Die Zentralkirchenpflege nahm im Lauf der beiden mehrstündigen Sitzungen, in denen sie die Ordnung beriet, verschiedene Anpassungen vor. Sie setzte unter anderem eine Amtszeitbeschränkung von 12 Jahren für die Mitglieder der Kirchenpflege, der RPK und der GPK fest. Zudem verankerte sie eine Wohnsitzpflicht von mindestens einer Pfarrperson pro Kirchenkreis. Auf eine Präambel verzichtete sie jedoch trotz dreier Vorschläge.

Mit dem vorgesehenen Zusammenschluss der 32 Stadtzürcher reformierten Kirchengemeinden entsteht die zahlenstärkste Kirchgemeinde der Schweiz. Den Grundsatzentscheid zur Grossfusion haben die Reformierten im Jahr 2014 gefällt.

-Mitteilung der SDA (mis)

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