Bevölkerung kann an Mitgestaltung der Gemeinde aktiv mitwirken

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Die Gemeinde Steffisburg führte in den Jahren 2004 bis 2008 die letzte Revision der Ortsplanung durch. Eine Gesamtrevision der Ortsplanung ist aufgrund neuer gesetzlicher Aufträge unumgänglich (u.a. neues Raumplanungsgesetz und neuer kantonaler Richtplan). Daher wurde der Revisionsprozess anfangs 2017 gestartet und erste konkrete Instrumente wie das Raumentwicklungskonzept (REK) 2035 und Grundlagen für neue bedeutende Ein- und Aufzonungen erarbeitet.
Der Gemeinderat Steffisburg wählt für den gesamten Prozess der Ortsplanung ein transparentes Vorgehen, indem er die Bevölkerung in den Erarbeitungs- und Entscheidungsprozess einbezieht. Dazu wurden u.a. ein InputRAUM (Umfrage) und bisher drei DialogRÄUME (Workshops) durchgeführt.
Das vorliegende Planerlassverfahren ist so aufgebaut, dass vier bedeutende Ein- und Aufzonungen einzeln zur Abstimmung vorgelegt werden, und zwar vorgängig zum Verfahren der ordentlichen Ortsplanungsrevision (Abstimmung über die neue Grundordnung, sprich Zonenpläne und Baureglement).
Durch das gewählte Vorgehen können sich die Stimmberechtigten konkret und differenziert über die einzelnen, bedeutenden Gebiete basierend auf Vorranggebieten des Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzepts (RGSK) eine persönliche Meinung bilden und darüber abstimmen. Für Gemeindepräsident Jürg Marti ist wichtig, dass mit diesem Vorgehen nicht die Revision der Ortsplanung als Ganzes bestätigt oder in Frage gestellt, sondern über die Einzelvorhaben abgestimmt wird. Je nach Abstimmungsergebnis werden dann die Ein- und Aufzonungen bei der ordentlichen Ortsplanungsrevision berücksichtigt. Damit wird die grösstmögliche politische Transparenz geschaffen. Mit der vorgelagerten Auseinandersetzung mit den bedeutenden Gebieten (Ein- und Aufzonungen) wird zudem der grossen Tragweite dieser Planungsmassnahmen (Auswirkungen auf die Siedlungsentwicklung der Gemeinde Steffisburg) Rechnung getragen.
Ergänzend stellt Hans-Peter Hadorn, Abteilungsleiter Hochbau/Planung fest: «Die vorliegenden Planungsmassnahmen zeigen auf, dass die Gemeinde Steffisburg im Rahmen der Revision der Ortsplanung bei weitem nicht das gesamte Einzonungspotenzial ausschöpft, welches gemäss den kantonalen Vorgaben in der Gemeinde möglich wäre.» Die Gemeinde Steffisburg verfügt über ein mögliches Einzonungspotenzial von rund 13.3 Hektaren. Davon würden mit den vier erwähnten Gebieten rund 4.1 Hektaren konsumiert.
Für Hochbauvorsteher Christian Gerber bekennt sich die Gemeinde dadurch auch zur gewünschten und anzustrebenden Innenentwicklung:
‒ Mobilisierung der unüberbauten Baulandreserven (Hodelmatte),
‒ Aufzonungen (Hodelmatte und Stockhornstrasse),
‒ Massvolle und ausgewogene Verdichtung im bestehenden Siedlungsgebiet unter Berücksichtigung der heutigen wertvollen Qualitäten und Strukturen,
‒ Ergänzung durch Einzonung (Au, Stockhornstrasse, Bruchegg und Glättimüli).
Durch die Mitwirkung möchte der Gemeinderat die Haltung und Akzeptanz der Bevölkerung einerseits für das Bevölkerungswachstum im Allgemeinen und andererseits in den vier Ein- und Aufzonungsgebieten im Speziellen abholen.
Gemeindepräsident Jürg Marti ruft nun alle zur Mitwirkung auf: «Nebst kritischen Voten, sind auch positive Stimmen von Bedeutung – diese entsprechen meist einem bedeutenden Teil, welcher zufrieden ist, jedoch nicht mitwirkt und demzufolge in der Auswertung dann nicht sichtbar ist. Uns ist wichtig, dass die breite Bevölkerung sowie Bevölkerungsgruppen wie Grundeigentümer und Hausbesitzer oder Mietende mitmachen. Sie alle gestalten unser Dorf mit – geben Sie ob positiv oder kritisch Steffisburg ein Gesicht!»
Mit der ordentlichen Revision, respektive der Gemeindeabstimmung zur baurechtlichen Grundordnung (Baureglement und Zonenpläne), voraussichtlich im Frühjahr 2020 werden die Entscheide zu den einzelnen vorerwähnten Ein- und Aufzonungsvorlagen dereinst berücksichtigt und übernommen.
-Mitteilung der Gemeinde Steffisburg (mis)