Berns Grosser Rat debattiert über eine Gesetzesänderung, die ärztliche Zwangseinweisungen neu regeln könnte.
Amtsgericht
Das Amtsgericht in Bern. - keystone

Im Kanton Bern soll künftig ein Richter allein über eine ärztliche Zwangseinweisung entscheiden können. Dieser Meinung ist die Mehrheit des Grossen Rats. Die entsprechende Gesetzesänderung ist aber noch nicht in trockenen Tüchern.

Das Parlament beschloss am Dienstag mit 80 zu 69 Stimmen eine zweite Lesung. Wehrt sich jemand gegen die ärztliche Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik, wird seine Beschwerde heute noch von einem Dreiergremium beraten.

Die Ratsmehrheit argumentierte, mit einem Einzelgericht könne die Effizienz gesteigert werden. Die Minderheit warnte vor einem Abbau des Rechtsschutzes von vulnerablen Personen.

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