Die Baselbieter Stimmbevölkerung entscheidet über eine Gesetzesrevision, die EL-Bezüger stärker belasten könnte.
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Ein AHV/IV-Ausweis. (Symbolbild) - Keystone
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Die Baselbieter Stimmbevölkerung hat darüber zu entscheiden, ob Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) mit Vermögen stärker zur Kasse gebeten werden. Der Landrat hat am Donnerstag einer entsprechenden Gesetzesrevision zugestimmt, aber das Vierfünftelmehr nicht erreicht. Somit unterliegt sie einer obligatorischen Volksabstimmung.

Das Parlament stimmte mit 53 zu 22 Stimmen bei 1 Enthaltung der Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes zu. Die Nein-Stimmen kamen von der Mehrheit der SP. Auch ein Teil der Fraktion Grüne-EVP lehnte die Teilrevision ab.

Bürgerliche tanzen aus der Reihe

Bei den Bürgerlichen tanzte SVP-Präsident Peter Riebli aus der Reihe, der ebenfalls Nein stimmte. Der Regierungsrat beantragt mit dieser Revision, den Vermögensverzehr für alle EL-Beziehenden, die in Heimen und Spitälern leben, auf einen Fünftel des Reinvermögens zu erhöhen.

Peter Riebli
Peter Riebli, Präsident der Baselbieter SVP. - keystone

Sie begründet dies unter anderem damit, dass das Baselbiet bisher als einziger Kanton keinen Gebrauch von diesem bundesrechtlichen Spielraum gemacht hat.

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