Die vorberatende Landratskommission steht hinter den von der Baselbieter Regierung beantragten Abfederungsmassnahmen für die Pensionskasse der Kantonsangestellten.
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Eine Kommissionsminderheit beantragt jedoch zusätzliche finanzielle Mittel zur Minderung von Rentenverlusten.

Die Personalkommission beantragt dem Landrat mit sechs zu drei Stimmen, das Pensionskassendekret gemäss Regierungsvorlage anzupassen, wie dem am Mittwoch publizierten Kommissionsbericht zu entnehmen ist. Trotz schlechterer Rahmenbedingungen bei der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) solle so am bisherigen Leistungsziel - 60 Prozent des letzten versicherten Lohns - festgehalten werden.

Der Umwandlungssatz soll gemäss Landratsvorlage ab 2019 bis 2022 schrittweise von 5,8 auf 5,4 Prozent gesenkt werden. Weil der Satz so nicht wie von der BLPK vorgesehen auf 5 Prozent sinkt, muss der Kanton einen Umlagebeitrag in der Höhe von jährlich 7,6 Millionen Franken leisten.

Zur Finanzierung des Leistungsziels sollen zudem die auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilten Sparbeiträge um 1,4 Prozentpunkte erhöht werden. Neu hälftig auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt werden sollen die Risiko- und Verwaltungskostenbeiträge. Bislang übernahm der Kanton die gesamten Verwaltungskosten, und von den Risikobeiträgen zahlte er 55 Prozent.

Neben der Erhöhung der Sparbeiträge und der Zahlung des Umlagebeitrages will die Regierung zur Finanzierung auf der Seite des Kantons den Rententeuerungsfonds aufheben. Unter dem Strich entstehen dem Kanton Mehrkosten von rund 2,9 Millionen Franken pro Jahr. Die Arbeitnehmenden zahlen jährlich insgesamt rund 2,2 Millionen Franken mehr in die Pensionskasse ein.

Antrag für zusätzliche Abfederung

Eine Minderheit von vier Mitgliedern der Personalkommission war gemäss Kommissionsbericht der Meinung, dass die Renteneinbussen zusätzlich mittels weiterer finanzieller Abfederungsmassnahmen limitiert werden müssten.

Über die Höhe der zusätzlichen Abfederungen seien die Meinungen jedoch auseinander gegangen. Die Minderheit hält hingegen fest, dass bereits geringe Abfederungen eine grosse Wirkung auf die Rentenverluste hätten.

Belaufen sich die - teilweise durch frühere Entscheide verursachten - kumulierten Rentenverluste gemäss Kommissionsbericht bei der Regierungsvorlage auf maximal 22 Prozent, wären es bei einer zusätzlichen Abfederung von 10,1 Millionen Franken maximal 20 Prozent, bei zusätzlich 40,3 Millionen Franken maximal 18 Prozent.

Die zusätzlichen finanziellen Mittel sollen jedoch nicht im Dekret festgehalten, sondern per Landratsbeschluss sichergestellt werden. Über die konkrete Verteilung soll die paritätisch zusammengesetzte Vorsorgekommission entscheiden.

Die Baselbieter Regierung hatte sich gegen eine zusätzliche Abfederungseinlage ausgesprochen. Der Kanton habe sich schon bei der per Anfang 2015 vollzogenen Rentenreform stark finanziell engagiert.

Vorschlag der Personalverbände zu komplex

SDA/str

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