Baselbieter Gemeinden erhalten mehr Kompetenzen in der Raumplanung

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Die Gesetzesanpassung bildet die rechtliche Grundlage für die Organisation und die Ausführung regionaler Raumplanungsaufgaben. Dazu gehören etwa regionale Entwicklungskonzepte oder regionale Richtpläne, wie die Regierung am Mittwoch mitteilte.
Für die Lösung raumplanerischer Aufgaben sollen sich die Baselbieter Gemeinden künftig in Zweckverbänden zusammenschliessen können. Perimeter, Themen und Aufgaben können sie gemäss der Mitteilung entsprechend den regionalen Bedürfnissen selbst festlegen.
Mit der Gesetzesrevision werden nicht nur die Instrumente für die regionale Raumplanung definiert, sondern es wird auch die Organisation der Gemeinden untereinander und die Zusammenarbeit mit dem Kanton geklärt.
Zusätzliche Kosten
Für die Gemeinden haben die neuen Kompetenzen auch finanzielle Konsequenzen. So müssen sie für die Zusammenarbeit in den Regionen Geschäftsstellen aufbauen, wie es im Communiqué heisst. In der Vernehmlassungsvorlage werden die Kosten für eine Geschäftsstelle auf 150'000 Franken pro Jahr geschätzt. Dazu kommen Kosten für regionale Entwicklungsplanungen.
Beim Kanton braucht es zusätzliches Geld etwa für die fachliche Beratung der Regionen oder die Mitfinanzierung wichtiger Projekte. Zudem ist für die Geschäftsstellen eine Anschubfinanzierung von 290'000 Franken vorgesehen.
Hintergrund der neuen regionalen Raumplanung ist der «Verfassungsauftrag Gemeindestärkung (VGAS)», der Anfang 2018 in Kraft getreten ist. Gemäss diesem Verfassungsartikel sollen die Aufgaben von Kanton und Gemeinden zweckmässig zugeordnet werden. Für die Raumplanung haben der Verband Baselbieter Gemeinden und die Regierung schon 2016 ein Pilotprojekt lanciert.
-Mitteilung der SDA (mis)