Balgach: Neues Bürgerrechtsgesetz seit Januar in Kraft

Das Wichtigste in Kürze
- Nau.ch bietet Gemeinden, Vereinen, Verbänden, sowie Privatpersonen einen neuen Kommunikationskanal.
- Inhalte von Nau.ch werden schweizweit auf über 4000 Screens im öffentlichen Verkehr und an Tankstellen ausgestrahlt.
- Schreiben Sie einen Beitrag auf Nau.ch – bei Relevanz wird er auf den Screens publiziert.
Ab sofort gelten folgende Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung:
- Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Schweiz
- Wohnsitzfrist in der Schweiz von mindestens 10 Jahren
- Beachtung der Schweizer Rechtsordnung
- Wohnsitz von mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Kanton St. Gallen und in der Gemeinde
- Keine relevanten Einträge im Schweizerischen Zentralstrafregister und keine laufenden Strafverfahren
- Niederlassungsbewilligung C
- Gute Deutschkenntnisse (mindestens Referenzniveau B1)
- Geordnete finanzielle Verhältnisse (keine Steuerschulden, keine unbezahlten Betreibungen, etc.)
- Kein Bezug von Sozialhilfe in den letzten 3 Jahren
- Förderung der Integration von Ehepartner und Kindern
- Einhaltung der Werte der Bundesverfassung