Auflösung der Finanzkommission Alpnach

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Das auf dem «Harmonisierten Rechnungslegungsmodell für die Kantone und Gemeinden» (HRM2) basierende Finanzhaushaltgesetz bezweckt die verfassungs- und gesetzmässige Ausübung der Finanzordnung durch die Gemeinde, unterstützt die Finanzpolitik und die Verwaltungsführung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und fördert den wirtschaftlichen und wirksamen Einsatz der öffentlichen Mittel.
Die Rechnungsprüfungskommission überprüft die Einhaltung und Umsetzung des Finanzhaushaltgesetzes und die kantonale Finanzkontrolle überwacht im Auftrag des Regierungsrats die einheitliche Rechnungsführung der Einwohnergemeinden nach den Vorschriften von Art. 21 bis 35 des Finanzhaushaltgesetzes.
Im Sinne einer effizienteren Verwaltungsführung wird deshalb die Finanzkommission Alpnach per 30. Juni 2018 aufgelöst. Der Gemeinderat dankt den Mitgliedern herzlich für die geleistete Arbeit.
-Mitteilung der Gemeinde Alpnach (vas)