Aargauer Volk stimmt über Steuersenkung und Lohngleichheit ab

Es geht um eine Steuerreduktion von 150 Millionen Franken pro Jahr. Zur Abstimmung kommt auch eine linke Volksinitiative für mehr Lohngleichheit.
Die Meinungen der Parteien zur Revision des Steuergesetzes können unterschiedlicher nicht sein: SVP, FDP und Mitte sprechen von der Stärkung des Mittelstandes und des Werkplatzes sowie von der Entlastung der Familien. Der Kanton schwimme im Geld und könne sich daher die Mindereinnahmen leisten.
SP, Grüne und EVP sprechen von «Steuerbschiss» und von «Brösmeli für den Mittelstand». Der Spardruck im Kanton steige, und der Mittelstand bezahle die «Steuergeschenke für die Reichen». Höhere Kinderabzüge würden Familien des Mittelstandes kaum entlasten. Die Gegner ergriffen im Parlament das sogenannte Behördenreferendum. Deshalb wird die Revision dem Volk zum Entscheid vorgelegt.
Mit der Revision, welche die Handschrift der bürgerlichen Mehrheit im Parlament trägt, sollen die Mehreinnahmen aus der höheren Besteuerung der Liegenschaften und des selbst genutzten Wohneigentums (Eigenmietwert) kompensiert werden.
Der Kanton musste nach einem Gerichtsurteil die Bewertung der Liegenschaften und den Steueransatz erhöhen. Diese Mehreinnahmen sollten den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zurückgegeben werden, halten der Regierungsrat und die Mehrheit des Parlaments fest.
Steuergesetz sieht tiefere Vermögenssteuern vor
Unter dem Strich werden der Kanton pro Jahr 78 Millionen Franken und die Gemeinden 72 Millionen Franken weniger Steuern einnehmen. Diese Summe von 150 Millionen Franken entspricht in etwa den Mehreinnahmen aus der angepassten Besteuerung der Hausbesitzer.
Das Steuergesetz sieht tiefere Vermögenssteuern vor. Die Grenze für steuerfreies Vermögen soll für Verheiratete von 200'000 Franken auf 260'000 Franken und für alle übrigen steuerpflichtigen Personen von 100'000 auf 130'000 Franken steigen.
Für die höheren Vermögen sieht das Gesetz eine Senkung vor – auch für die tieferen bis mittleren steuerbaren Vermögen. Der höchste Steueransatz für Vermögen von mehr als 428'000 Franken beträgt 1,6 Promille. Derzeit liegt der Höchstansatz bei 2,1 Promille.
Erhöht werden soll der Pauschalabzug für Kinder bis zum vollendeten 14. Altersjahr. Er wird gemäss Gesetz 9300 Franken betragen. Der Abzug für ein Kind bis zum vollendeten 18. Altersjahr soll auf 10'300 Franken erhöht werden, für Volljährige in Ausbildung auf 12'400 Franken. Ein Abzug wirkt sich je nach steuerbarem Einkommen unterschiedlich auf die Steuerrechnung aus.
Volksinitiative «Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!»
Die Stimmberechtigten entscheiden zudem über die linke Volksinitiative «Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!». Das vom Dachverband ArbeitAargau lancierte Begehren will eine Verschärfung der nach Bundesrecht vorgeschriebenen Lohnanalysen erreichen.
Diese sollten im Aargau für Unternehmen ab 50 statt ab 100 Mitarbeitenden obligatorisch sein. Gleichzeitig verlangt die Initiative, dass der Kanton wieder eine Fachstelle für Gleichstellung einrichtet. Diese war im Jahr 2018 aufgelöst worden.
Das von Regierung und Parlament abgelehnte Begehren hat einen schweren Stand. Die Befürworter weisen darauf hin, dass Frauen in vergleichbaren Positionen wie Männer weniger verdienten. Es gehe darum, Altersarmut, Rentenlücken und finanzielle Benachteiligungen zu reduzieren.
Die Gegner anerkennen das Grundanliegen der Initiative. Bei den Lohnanalysen sei eine schweizweit einheitliche Regelung sinnvoll, weil Firmen oftmals in mehreren Kantonen tätig seien. Der Aargau benötige keine zentrale Fachstelle für Gleichstellungsfragen.