Mietrecht
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Vorwürfe Parmelin bläst Miet-Gipfel ab – Lobby soll schuld sein

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Am kommenden Abstimmungssonntag entscheiden die Schweizer Stimmbürger über zwei Vorlagen, die das Mietrecht betreffen. Beide Vorlagen wurden vom Parlament verabschiedet, aber durch Referenden angefochten.
Neuregelung der Untermiete
Die erste Vorlage zielt darauf ab, Missbräuche bei der Untervermietung von Wohnungen und Geschäftsräumen zu verhindern.
Bei Annahme der Vorlage wären Mieter verpflichtet, einen schriftlichen Antrag beim Vermieter einzureichen, bevor sie untervermieten dürfen. Zusätzlich wäre eine schriftliche Einwilligung der Vermieterseite erforderlich.
Eine weitere Einschränkung betrifft die Dauer der Untervermietung: Ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters soll es nicht mehr erlaubt sein, Räumlichkeiten für einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren unterzuvermieten.

Bei Verstössen gegen diese Regeln kann der Vermieter nach einer schriftlichen Mahnung den Mietvertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.
Erleichterung des Eigenbedarfs
Die zweite Vorlage betrifft den Eigenbedarf von Wohnungs- und Geschäftsraumeigentümern.
Die vorgeschlagene Änderung lockert die Bedingungen für Eigenbedarfskündigungen. Statt «dringend» muss der Eigenbedarf künftig nur noch «bedeutend und aktuell» sein. Dies vereinfacht Kündigungen für Eigentümer und kann zu kürzeren Mieterstreckungen in Härtefällen führen.
Diese Regelung würde in drei Fällen zum Tragen kommen: bei Immobilienkäufen, während der Sperrfrist nach Rechtsstreitigkeiten und im Zusammenhang mit Mieterstreckungen.
Beide Vorlagen zielen darauf ab, bestehende Regelungen im Obligationenrecht anzupassen. Die Stimmbevölkerung hat nun das letzte Wort über diese Änderungen im Schweizer Mietrecht.