Wegen Offenbarens von Staatsgeheimnissen hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am Freitag einen 56-jährigen Ex-Mitarbeiter der Rüstungsindustrie zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
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Justitia - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • OLG Düsseldorf verurteilt weiteren Ex-Rüstungsbeschäftigten zu Bewährungsstrafe.
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Ein ebenfalls angeklagter 60-jähriger früherer Bundeswehrpilot erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Der OLG-Senat sah es als erwiesen an, dass der 56-jährige frühere Mitarbeiter eines Herstellers von Explosivstoffen dem zur Tatzeit ebenfalls in der Rüstungsbranche tätigen Ex-Piloten einen als geheim eingestuften detaillierten Finanzplan des Bundesverteidigungsministeriums für konkrete Rüstungsprojekte übergeben hatte.

Der 60-Jährige soll seinerseits das Dokument an einen früheren Mitangeklagten weitergeleitet haben. Die in dem 51-seitigen Schriftstück enthaltenen Informationen wären nach Auffassung des Gerichts für einen ausländischen Geheimdienst von grossem Interesse gewesen.

Das OLG Düsseldorf hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens in dem Fall zunächst abgelehnt. Auf die sofortige Beschwerde der Bundesanwaltschaft stufte der Bundesgerichtshof (BGH) es jedoch als überwiegend wahrscheinlich ein, dass das Verhalten der Angeklagten die konkrete Gefahr eines schweren Nachteils für die äussere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland bewirkt hatte. Zugleich eröffnete der BGH das Hauptverfahren vor dem 7. Strafsenat des Düsseldorfer Gerichts.

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