Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke wird am Donnerstag (10.00 Uhr) vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main das Urteil des Staatsschutzsenats erwartet.
Stephan E. (links) im Gerichtssaal
Stephan E. (links) im Gerichtssaal - POOL/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Für den Mitangeklagten Markus H. plädierte sie wegen psychischer Beihilfe zum Mord und eines Verstosses gegen das Waffengesetz auf neun Jahre und acht Monate Haft..
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Die Bundesanwaltschaft forderte für den Hauptangeklagten Stephan E. Ende Dezember wegen Mordes an Lübcke und versuchten Mordes an einem irakischen Flüchtling 2016 eine lebenslange Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und anschliessender Sicherungsverwahrung.

Für den Mitangeklagten Markus H. plädierte sie wegen psychischer Beihilfe zum Mord und eines Verstosses gegen das Waffengesetz auf neun Jahre und acht Monate Haft. Lübcke wurde in der Nacht zum 2. Juni 2019 tot auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden. E. soll ihn aus rechtsextremen Motiven erschossen haben. H. wurde im Oktober aus Mangel an Beweisen für die Beihilfe aus der Untersuchungshaft entlassen.

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