Thüringens CDU-Chef Mike Mohring dringt wegen verfassungsrechtlicher Fragen auf eine Verschiebung der für Anfang Februar angestrebten Ministerpräsidentenwahl.
CDU-Chef Mike Mohring und Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke)
CDU-Chef Mike Mohring und Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Linke, SPD und Grüne verhandeln weiter über Ministerposten.
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Über die Regeln bei der Wahl müsse noch vor der Landtagsabstimmung Rechtssicherheit geschaffen werden, sagte Mohring den Zeitungen der Funke-Mediengruppe vom Dienstag. Diese Klärung dürfe «nicht im Nachhinein dem Thüringer Verfassungsgericht überlassen» werden. Einem Landtagssprecher zufolge läuft in den zuständigen Gremien bereits die Verständigung dazu.

Mohrings Forderung bezieht sich auf die Frage, ob im dritten Wahlgang nur die Jastimmen zählen oder eine relative Mehrheit unter Einbeziehung der Neinstimmen erforderlich ist. In Thüringen ist eine rot-rot-grüne Minderheitsregierung geplant, die vom bisherigen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Linke) angeführt werden soll. Die Linke strebt seine Wiederwahl durch den Landtag für Anfang Februar an.

Rot-Rot-Grün fehlen vier Stimmen zur Mehrheit. In den ersten beiden Wahlgängen bei der Ministerpräsidentenwahl wäre die absolute Mehrheit aller Landtagsmitglieder nötig, im dritten Wahlgang reicht dann die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Gewählt ist laut Landesverfassung, «wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält».

Über die Auslegung gab es in der Vergangenheit unterschiedliche Rechtsauffassungen. Eine Deutung sagt, dass im dritten Wahlgang nur die Jastimmen zählen - demnach wäre Ramelow selbst dann gewählt, wenn mehr Nein- als Jastimmen abgegeben werden.

«Kein Vereinsvorsitzender wird in Deutschland gewählt, wenn nicht mehr Ja- als Neinstimmen vorliegen», sagte Mohring dazu. Der CDU-Fraktionschef betonte, dass auch bei der Wahl für den Vorsitz des thüringischen Landtags und des Verfassungsgerichts eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen gebraucht werde: «Soll die Demokratie keinen Schaden nehmen, muss das selbstverständlich auch für den Ministerpräsidenten gelten.»

Ein Sprecher des Thüringer Landtags sagte der Nachrichtenagentur AFP, die Verständigung über die Regeln der Ministerpräsidentenwahl laufe derzeit federführend im Justizausschuss sowie im Ältestenrat. Es sei in den kommenden Tagen «mit einer Klarstellung des Landtags zu rechnen». «Die Vorbereitungen auf die Ministerpräsidentenwahl Anfang Februar laufen», sagte der Sprecher.

In Thüringen gestaltet sich das Regieren nach der Landtagswahl vom 27. Oktober schwierig. Die geplante rot-rot-grüne Minderheitsregierung wäre mangels eigener Mehrheit auf Unterstützung von CDU und FDP angewiesen. Die beiden Parteien lehnen eine institutionalisierte Zusammenarbeit zwar ab, zeigten sich aber offen, mit Rot-Rot-Grün über die Umsetzung konkreter politischer Projekte zu verhandeln.

Am vergangenen Freitag stellten Linke, SPD und Grüne den Entwurf ihres Koalitionsvertrags vor, der nun noch von Parteitagen beziehungsweise durch Mitgliederentscheid abgesegnet werden muss. Uneins waren sich die drei Parteien zuletzt noch bei der Ressortverteilung.

Auch am Montag gab es bei Gesprächen dazu keine abschliessende Einigung. Ein Hauptknackpunkt war nach Angaben aus Verhandlungskreisen, dass die Zuständigkeit für den Bereich Landwirtschaft nach dem Willen der Grünen bei ihnen angesiedelt wird.

Am Dienstagabend wollten sich Spitzenvertreter der drei Parteien erneut in Erfurt treffen, um über die Ministerposten zu reden. Aus Kreisen der Linken hiess es, man sei optimistisch, dass es zu einer Einigung kommen werden.

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