Der Thüringer CDU-Chef Mike Mohring fordert wegen Verfassungsfragen die Verschiebung der Wahl des Ministerpräsidenten.
Thüringens CDU-Chef Mike Mohring
Thüringens CDU-Chef Mike Mohring - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Mohring: Zuvor Rechtsklarheit über Regeln für Abstimmung schaffen.
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Über die Regeln bei der Wahl müsse noch vor der Landtagsabstimmung Rechtssicherheit geschaffen werden, sagte Mohring den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstagsausgaben). Diese Klärung dürfe «nicht im Nachhinein dem Thüringer Verfassungsgericht überlassen» werden.

Mohrings Forderung bezieht sich auf die Frage, ob im dritten Wahlgang nur die Ja-Stimmen zählen oder eine relative Mehrheit unter Einbezug der Nein-Stimmen erforderlich ist. In Thüringen ist eine rot-rot-grüne Minderheitsregierung geplant, die vom bisherigen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Linke) angeführt werden soll. Die Linke strebt seine Wiederwahl durch den Landtag für Anfang Februar an.

Wegen der fehlenden Mehrheit für die drei Parteien würde Ramelow erst im dritten Wahlgang gewählt werden, in dem keine absolute Mehrheit aller Landtagsmitglieder mehr erforderlich ist. Die vorherrschende Deutung der Thüringer Landesverfassung lautet, dass im dritten Wahlgang nur die Ja-Stimmen zählen - demnach wäre Ramelow selbst dann gewählt, wenn mehr Nein- als Ja-Stimmen abgegeben werden.

Mohring sagte dazu: «Kein Vereinsvorsitzender wird in Deutschland gewählt, wenn nicht mehr Ja- als Nein-Stimmen vorliegen.» Er hob hervor, dass auch bei der Wahl für den Vorsitz des thüringischen Landtags und des Verfassungsgerichts eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen gebraucht werde: «Soll die Demokratie keinen Schaden nehmen, muss das selbstverständlich auch für den Ministerpräsidenten gelten.»

Bei der Wahl im Oktober war die Linke auf 31 Prozent gekommen, die SPD erzielte 8,2 Prozent, die Grünen 5,2 Prozent. Die geplante Minderheitsregierung wäre zur Umsetzung vieler Vorhaben auf die Unterstützung von CDU und FDP angewiesen.

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