Wer im Netz angefeindet wird, hat künftig bessere Chancen, dass die Urheber dafür belangt werden.
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Schatten vor dem Logo des Sozialen Netzwerks Facebook. - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundeskabinett billigt Gesetz gegen Hasskriminalität .
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Die Bundesregierung billigte am Mittwoch den Gesetzentwurf gegen Hasskriminalität, der eine Meldepflicht für die sozialen Netzwerke und härtere Strafen bei Drohungen vorsieht. Die jüngste Festnahme mutmasslicher Rechtsterroristen zeige, wie sich Extremisten zusammenschliessen, «um Menschen in unserem Land und unsere Demokratie zu attackieren», sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).

Wer im Netz mit Mord oder Vergewaltigung droht, soll dem Gesetzentwurf zufolge mit bis zu drei Jahre statt bisher einem Jahr Haft bestraft werden können. Die Netzwerkbetreiber müssen künftig schwere Straftaten wie Morddrohungen, die Belohnung und Billigung von Delikten sowie Volksverhetzung und Gewaltdarstellungen der dafür vorgesehenen Zentralstelle beim Bundeskriminalamt melden. In dem Entwurf wird von 250.000 gemeldeten Fällen pro Jahr ausgegangen.

Bei Delikten wie Beleidigung oder übler Nachrede gilt keine Meldepflicht, allerdings sollen die Betreiber der Netzwerke über die Möglichkeit zur Strafanzeige informieren. Die Plattformen müssen künftig mit Bussgeldern von bis zu 50 Millionen Euro rechnen, wenn sie der geplanten Meldepflicht für strafbare Inhalte nicht nachkommen. Zudem sollen bei der Strafzumessung antisemitische Motive des Täters ausdrücklich strafverschärfend berücksichtigt werden.

Der Strafrechtsparagraf 188 zur üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens wird dahingehend verändert, dass er künftig «Politiker bis hin zur kommunalen Ebene» schützt, wie es im Gesetzentwurf heisst.

«Die Spirale von Hass und Gewalt müssen wir stoppen», erklärte Lambrecht. «Hass-Straftaten sollen endlich dort landen, wo sie hingehören: vor Gericht.» Betroffen seien Juden, Muslime, Flüchtlinge und besonders häufig Frauen. «Rassismus und Frauenhass liegen bei Hetzern oft nahe beieinander.»

Nach Angaben der SPD sollen in der Zentralstelle des BKA 300 Beamten arbeiten. Die Sozialdemokraten wollten im Gesetzgebungsverfahren prüfen, den auf Kommunalpolitiker ausgeweiteten Schutz auch anderen engagierten Bürgern zukommen zu lassen, erklärten Vize-Fraktionschefin Eva Högl und der Rechtsexperte Johannes Fechner.

Der Deutsche Richterbund (DRB) wies auf Probleme bei der Umsetzung der Neuregelung hin. «Sollen die nun verschärften Vorschriften nicht nur auf dem Papier stehen, braucht es hunderte zusätzliche Staatsanwälte und Richter, mehr Spezialisierung und einfachere Meldewege zur Justiz», sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der Nachrichtenagentur AFP.

Auch die FDP forderte mehr Personal. «Viele Beleidigungsstraftaten werden bisher nicht zur Anzeige gebracht, weil Opfer oft die Erfahrung machen mussten, dass ihre Anzeigen folgenlos blieben», erklärte der FDP-Rechtsexperte Jürgen Martens.

Kritik an der geplanten Meldepflicht für Hasskommentare kam von Grünen und Linken. Bei der geplanten Meldepflicht setze der Entwurf auf eine pauschale und umfangreiche Weitergabe von Daten «ohne Vorliegen eines Anfangsverdachts», erklärte die Grünen-Politikerin Renate Künast. Benötigt würden «klare Vorgaben für den Umgang mit den Daten beim BKA».

Der Linken-Rechtsexperte Niema Movassat sieht in der Strafrechtsverschärfung den falschen Weg. Dass diese «gesellschaftliche Probleme in Luft auflösen wird, ist eine empirisch nicht belegte Illusion», Das Strafrecht werde «als wenig effektives Mittel für politischen Aktionismus verwendet». Das Justizministerium solle lieber daraufhin wirken, dass bestehende Gesetze tatsächlich angewandt werden.

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