Eine mutmassliche IS-Rückkehrerin aus Deutschland muss sich seit Donnerstag wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verantworten.
Angehörige von IS-Kämpfern in kurdischem Lager
Angehörige von IS-Kämpfern in kurdischem Lager - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Oberlandesgericht schliesst Öffentlichkeit von Verhandlung aus.
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Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil die Angeklagte zur Tatzeit minderjährig war, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag sagte. Die Anwälte der Beschuldigten hätten dies noch vor Verlesung der Anklage beantragt.

Die Bundesstaatsanwaltschaft wirft der Beschuldigten Emilie R. laut Mitteilung vor, sich mit ihrem Ehemann 2014 auf das Gebiet der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien begeben und dort bis zu ihrer Gefangennahme durch kurdische Kräfte Anfang 2019 gelebt zu haben. Demnach erlernte sie gemeinsam mit ihrem Mann auch den Umgang mit Schusswaffen und warb zudem im Internet für die Miliz.

Laut Anklage erklärte sich das Paar auch zur Begehung von Selbstmordanschlägen in Deutschland bereit, verfolgte dieses Vorhaben letztlich allerdings nicht weiter. E. war demnach im Tatzeitraum eine Jugendliche oder Heranwachsende, also jünger als 21 Jahre.

Die Beschuldigte ist nach Angaben der Ermittler deutsche Staatsbürgerin und hängt ebenso wie ihr Mann einer radikalen Islamauslegung an. Nach längerer Zeit in kurdischer Haft reiste sie im März 2022 nach Deutschland zurück und wurde in Untersuchungshaft genommen.

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