Das polnische Verfassungsgericht entscheidet am Dienstag über den Vorrang der nationalen Verfassung vor EU-Recht.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Kommission forderte die polnische Regierung Anfang Juni auf, den Antrag an das Verfassungsgericht zurückzunehmen und den Vorrang von europäischem vor nationalem Recht anzuerkennen..
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Regierungschef Mateusz Morawiecki hatte das Gericht Ende März um eine Entscheidung zu der Frage ersucht. Anlass war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen die umstrittenen Justizreformen der rechtskonservativen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS).

Die EU-Kommission forderte die polnische Regierung Anfang Juni auf, den Antrag an das Verfassungsgericht zurückzunehmen und den Vorrang von europäischem vor nationalem Recht anzuerkennen. Lenkt die polnische Regierung nicht ein, droht Polen nach Angaben der EU ein Vertragsverletzungsverfahren. Wegen Verstössen gegen rechtsstaatliche Grundsätze steht Polen in der EU seit Jahren am Pranger.

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