Die meisten Parlamentarier halten die Erhöhung des pauschalen Abzugs aufgrund der wachsenden Prämien für gerechtfertigt. Eine linke Minderheit ist dagegen.
Steuergesetz
Der Kantonsrat Schaffhausen nimmt «kritischen Teil» aus Steuergesetz. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Parlament nimmt den Vorstoss zur Erhöhung der Pauschalabzügen an.
  • Der Bundesrat ist dagegen, weil der Bundeshaushalt zu stark belastet würde.
Ad

Die pauschalen Abzüge für Krankenkassenprämien bei der direkten Bundessteuer werden erhöht. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat einen entsprechenden Vorstoss angenommen.

Mit 30 zu 13 Stimmen überwies sie die Motion von Nationalrat Jean-Pierre Grin (SVP/VD) an den Bundesrat. Dieser muss nun eine Vorlage mit höheren Steuerabzügen für Krankenkassenprämien ausarbeiten.

Die Befürworter argumentierten, Krankenkassenprämien seien Zwangsabgaben und Teil der unvermeidlichen Lebenshaltungskosten. Durch das starke Wachstum der Prämien seien höhere Abzüge gerechtfertigt.

Höhere Einkommen profitieren überproportional

Eine linke Minderheit lehnte die Motion ab, weil höhere Einkommen überproportional profitieren würden. «Mehr als die Hälfte der Bevölkerung hätte praktisch nichts oder gar nichts von diesem Vorschlag», sagte Roberto Zanetti (SP/SO). Das Parlament zeige keine sozialpolitische Sensibilität.

Die Befürworter der Motion konterten, dass Personen mit schwachen Einkommen dafür von Prämienverbilligungen profitierten und oft gar keine Bundessteuer bezahlten. «Sie können nicht alles haben», sagte Erich Ettlin (CVP/OW).

Die zusätzlichen Abzüge hätten substanzielle Steuerausfälle zur Folge. Gemäss Finanzminister Ueli Maurer würden die höheren Abzüge zu Mindereinnahmen von 465 Millionen Franken im Jahr führen.

Bundesrat lehnt ab

Der Bundesrat lehnte den Vorstoss aus diesem Grund ab. «Hier vermischen Sie Gesundheitspolitik mit Steuerpolitik», sagte Maurer. Das sei nicht effizient. Damit senke man keine Kosten, sondern belaste vorab den Bundeshaushalt.

Grin schlägt vor, den Abzug für Alleinstehende von heute 1700 auf 3000 Franken zu erhöhen. Für Ehepaare wären es neu 6100 Franken statt 3500 Franken. Pro Kind könnten 1200 Franken statt 700 Franken von der Bundessteuer abgezogen werden.

Nein sagte der Ständerat zu einer Motion, die verlangt, dass die Krankenkassenprämien nach Einkommen abgestuft vollständig steuerlich abzugsfähig sind. Dieses Anliegen ist damit vom Tisch.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

NationalratUeli MaurerBundesratStänderat