Lehrer aus Trier scheitert mit Klage gegen Beaufsichtigung von Coronatests

Das Wichtigste in Kürze
- Urteil: Aufsicht beim Testen zählt zu Aufgaben eines Lehrers.
Das Testkonzept des rheinland-pfälzischen Bildungsministeriums und die damit verbundene Verpflichtung für Lehrer, die Testungen zu beaufsichtigen ist nach Auffassung des Gerichts rechtmässig, wie aus einer Mitteilung vom Mittwoch hervorgeht. Zu den Aufgaben eines Lehrers zähle es auch, den allgemeinen Schulbetrieb organisatorisch zu unterstützen.
Der Lehrer hatte mit seiner Klage nicht die Sinnhaftigkeit der Tests in Frage gestellt, sondern datenschutzrechtliche Bedenken geäussert, weil die Beaufsichtigung und Anleitung der Selbsttests seinen Aufgabenbereich überschreite. Zudem bestehe ein erhöhtes Infektionsrisiko, das für ihn als Risikopatienten besonders zum Tragen komme.
Da eine Ansteckung mit dem Coronavirus nicht ausgeschlossen werden könne, sei der Lehrer zwar potenziell in seinem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit betroffen, erklärte das Gericht. Allerdings stelle die Beaufsichtigung eine «amtsangemessene Aufgabe» dar. Ausserdem werde nicht von dem Lehrer verlangt, seine Schüler selbst zu testen, womit auch kein medizinischer Sachverstand benötigt werde.
Eine Grenze wäre erst zu ziehen, wenn der Lehrer selbst körperlich mit den Schülern interagieren müsste. Das geltende Testkonzept reduziere das Ansteckungsrisiko jedoch auf ein «zumutbares Mass». Eine Risikoerkrankung habe der Lehrer zudem nicht hinreichend nachweisen können. Auch die Weitergabe der Gesundheitsdaten sei rechtens, um die weitere Ausbreitung der Pandemie einzudämmen. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.