Landkreise enttäuscht über Verfassungsgerichtsurteil zur Bundesnotbremse

Das Wichtigste in Kürze
- Sager: Soziale Folgen von Schulschliessungen nicht ausreichend berücksichtigt.
Mit der Bundesnotbremse sei «in die Kompetenzen der Länder massiv eingegriffen worden, bis hin zur verbindlichen Vorgabe von Schulschliessungen», sagte Landkreistagspräsident Reinhard Sager den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwochsausgaben). Die Karlsruher Richter hätten die sozialen und psychischen Folgen des fehlenden Präsenzunterrichts auf Kinder nicht ausreichend berücksichtigt.
«Wir sind von den heutigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts inhaltlich durchaus überrascht worden», sagte Sager. Er forderte die Politik auf, alles daran zu setzen, dass Schulen bei der Pandemie-Bekämpfung «wenn irgend möglich nicht geschlossen werden müssen».
Der Landrat des Landkreises Ostholstein warb ausserdem für eine Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes. Die Länder müssten in die Lage versetzt werden, Veranstaltungen zu untersagen oder das Schliessen bestimmter Einrichtungen und Betriebe nicht nur im Einzelfall anzuordnen.
Angesichts der dramatischen Corona-Infektionslage forderte Sager die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht. Eine entsprechende Entscheidung «sollte rasch und konsequent getroffen werden», sagte der CDU-Politiker. Er sprach sich zudem für Impfungen auch in Apotheken und Zahnarztpraxen aus.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag mehrere Verfassungsbeschwerden gegen Corona-Schutzmassnahmen im Rahmen der sogenannten Bundesnotbremse abgewiesen. Demnach waren sowohl Schulschliessungen als auch Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Pandemie zulässig.