Im Prozess um den Anschlag auf die Synagoge in Halle hat die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten Stephan B. gefordert.
Angeklagter Stephan B.
Angeklagter Stephan B. - POOL/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Synagogen-Attentäter von Halle (D) soll lebenslang hinter Gitter.
  • Dies fordert die Bundesanwaltschaft im entsprechenden Prozess.
  • Zudem soll eine besondere Schwere der Schuld festgestellt werden.
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Im Prozess um den Anschlag auf die Synagoge in Halle hat die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Der Angeklagten Stephan B. soll für den Rest seines Lebens hinter Gitter.

«Der Angriff auf die Synagoge in Halle war einer der widerwärtigsten antisemitischen Akte seit dem Zweiten Weltkrieg.» Dies sagte Bundesanwalt Kai Lohse am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Naumburg (OLG).

«Unbändiger Hass und Vernichtungswille»

Die Bundesanwaltschaft will zudem die besondere Schwere der Schuld feststellen lassen, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren unwahrscheinlich macht. Zudem beantragten die Ankläger die anschliessende Sicherungsverwahrung.

B. habe aus einer «rassistischen, fremdenfeindlichen und antisemitischen Ideologie» heraus Menschen das Lebensrecht abgesprochen, sagte Lohse. Die Tat des Angeklagten habe sich nicht nur gegen die Menschen in der Synagoge gerichtet.

Nach Angriff in Halle/Saale
13.10.2019, Sachsen-Anhalt, Halle (Saale): Blumen und Kerzen stehen neben der Tür zur Synagoge, vier Tage nach dem rechtsextremistischen Anschlag auf die Gemeinde. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ - dpa

«Der Täter wollte uns alle treffen», sagte Lohse im Landgericht Magdeburg, wo aus Sicherheits- und Platzgründen verhandelt wird. B. sei von «antijüdischem Hass» getrieben und habe in dem jüdischen Gotteshaus «ein Blutbad anrichten» wollen.

Der Bundesanwalt verglich den Anschlag vom 9. Oktober 2019 mit einem «Alptraum». «Am Ende dieses Alptraums hat der Täter zwei Menschen ermordet und zahlreiche verletzt und traumatisiert.» Ihn habe ein «unbändiger Hass und Vernichtungswillen» getrieben.

Zweifacher Mord

Bei vielen der Opfer habe diese «verabscheuungswürdige Tat» bleibende Spuren hinterlassen. Bei vielen sei aber auch «ein 'Jetzt erst recht' spürbar. Und der Wille, sich von antisemitischem und rassistischem Terror nicht beeindrucken zu lassen», sagte Lohse.

Laut Anklage soll B. am 9. Oktober vergangenen Jahres zum jüdischen Feiertag Jom Kippur versucht haben, bewaffnet in die Synagoge in Halle einzudringen. Dort wollte er versammelten Menschen töten.

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Menschen gedenken dem getöteten Mann vor dem Dönerladen in Halle (D). - keystone

Als ihm dies nicht gelang, erschoss der 28-Jährige eine zufällig vorbeilaufende Passantin und einen jungen Mann in einem Dönerimbiss. Auf der anschliessenden Flucht verletzte er weitere Menschen, bevor er gefasst werden konnte.

Der Bundesanwaltschaft zufolge machte sich B. des zweifachen Mordes, des mehrfachen Mordversuchs, der Volksverhetzung, der Leugnung des Holocausts und weiterer Tatvorwürfe schuldig.

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