Der Brexit-Entwurf sieht ein Schiedsgericht für Grossbritannien vor. Das Modell wird dem in der Schweiz ähnlich sein.
Die Flaggen Grossbritanniens und der EU.
Künftig soll es für Grossbritannien ein Schiedsgericht geben. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach dem Brexit-Entwurf erhält Grossbritannien wie die Schweiz ein Schiedsgericht.
  • Bei Streitfällen, die EU-Rechte betreffen, ist der EU-Gerichtshof verantwortlich.
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Lange hat die Schweiz mit der EU beim institutionellen Rahmenabkommen über ein Streitschlichtungsmodell verhandelt. Schliesslich dürfte man sich auf ein Modell mit einem Schiedsgericht geeinigt haben. Nun erhalten auch die Briten das Schiedsgerichtsmodell, wie aus dem Entwurf des Brexit-Abkommens hervor geht.

Ein wichtiges Gremium, um bei bilateralen Abkommen Probleme zu lösen, ist der gemischte Ausschuss, in dem Vertreter der beiden Vertragsparteien sitzen. Die Schweiz kennt in ihrer Beziehung zur EU solche gemischten Ausschüsse: etwa zur Personenfreizügigkeit, zum Freihandelsabkommen von 1972, zum Luftverkehr und viele mehr.

Für das künftige Brexit-Abkommen zwischen Grossbritannien und der EU soll ebenfalls ein gemischter Ausschuss eingesetzt werden. Können nun Streitigkeiten bei der Interpretation des Austrittsabkommens nicht in diesem Gremium gelöst werden, soll es die Möglichkeit geben, sich an ein Schiedsgericht zu wenden.

EuGH-Entscheid ist bindend

Geht es beim Streit um EU-Recht, muss sich das Schiedsgericht an den EU-Gerichtshof (EuGH) wenden. Dieser entscheidet dann gemäss Abkommensentwurf bindend.

Denn «wichtige Teile des Austrittsabkommens basieren auf EU-Recht», schrieb die EU-Kommission in einer Mitteilung. Und nur so könne garantiert werden, dass der Austritt Grossbritanniens aus der Union ordentlich vonstatten gehe. Bei Problemen, die nicht EU-Recht betreffen, gibt das Schiedsgericht seine Einschätzung ab.

Zeitlich limitiert

Hält sich eine der beiden Vertragsparteien nicht an den Entscheid des EuGH oder des Schiedsgerichts, können Gegenmassnahmen ergriffen werden - etwas «die verhältnismässige Suspendierung des Brexit-Abkommens».

Das Brexit-Abkommen zwischen der EU und Grossbritannien dürfte damit im Grossen und Ganzen den gleichen Streitschlichtungsmechanismus vorsehen wie das Rahmenabkommen Schweiz-EU.

Einen wichtigen Unterschied gibt es jedoch: Bei Grossbritannien wäre der Streitschlichtungsmechanismus zeitlich limitiert - nicht so bei der Schweiz.

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