Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) muss die Gleichstellung von Frauen und Männern bei Personalentscheidungen berücksichtigen.
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Die Gleichstellung wurde durch Corona abgebremst. - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Der EuGH urteilte dass die Gleichstellung bei Personalentscheiden gilt.
  • Eine Beamtin forderte die Verlängerung ihres Auslandseinsatzes.
  • Der EAD wies diese Forderung ab.
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Dies gelte nicht nur bei einem Wettbewerb zwischen verschiedenen Bewerbern, sondern auch bei der Entscheidung über die Verlängerung eines Mandats. So urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um eine Beamtin, deren Antrag auf Verlängerung ihres Auslandseinsatzes abgelehnt worden war.

Die Frau hatte vier Jahre lang die EU-Delegation in Äthiopien geleitet. Danach beantragte sie die Verlängerung ihres Einsatzes um ein Jahr bis zum Beginn ihrer Pension. Der EAD lehnte dies ab.

EAD-Rechtsmittel wurde zurückgewiesen

Die Beamtin klagte daraufhin vor dem Gericht der EU. Sie argumentierte, dass es eine «beispielhafte positive Diskriminierung» gewesen wäre, wenn sie als Frau Delegationsleiterin geblieben wäre.

Das Gericht gab der Klage statt. Der EAD hätte das Ziel der Gleichstellung der Geschlechter berücksichtigen müssen, hiess es. Gegen dieses Urteil legte der EAD Rechtsmittel beim EuGH ein.

Dieses wies der Gerichtshof nun als unbegründet zurück. Der EAD mache zu Unrecht geltend, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung nicht berücksichtigt werden könne, hiess es zur Begründung.

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