Der Schulbesuch von Grenzgängerkindern in Genf hat für Kontroversen gesorgt, nachdem die Genfer Regierung ein neues Reglement verabschiedet hat.
Genf
In Genf bestehen höhere Hürden für Grenzgängerkinder, wenn sie in der Schweiz zur Schule gehen wollen (Symbolbild). - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Grenzgänger-Kinder gibt es höhere Hürden, wenn sie in Genf zur Schule gehen wollen.
  • Eine entsprechende Beschwerde französischer Eltern wurde abgewiesen.
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Bislang hatte der Kanton Genf Grenzgängerkinder an den Schulen akzeptiert, sofern die zur Verfügung stehenden Plätze dies ermöglichten. Mit einem neuen Reglement hingegen sind die Voraussetzungen für eine Aufnahme in eine Genfer Schulklasse verschärft worden.

So muss ein Grenzgängerkind bereits im Kanton die Schule begonnen haben oder ein Geschwister haben, das in Genf eingeschult wurde.

Französische Eltern haben deswegen Beschwerde gegen das Reglement geführt. Die Verwaltungsabteilung des Kantonsgerichts hat die Beschwerden nun abgewiesen, wie sie am Freitag mitteilte.

Ausreichende Rechtsbasis in Genf

Die getroffenen Massnahmen stützten sich auf eine ausreichende Rechtsbasis, urteilte das Gericht. So werde mit dem neuen Reglement weder die Bundesverfassung noch die Genfer Verfassung verletzt. Darin sei das Grundprinzip der genügenden und kostenlosen Schulbildung festgehalten.

Auch aus dem EU-Abkommen über den Freien Personenverkehr könne kein Anspruch auf eine Genfer Schulbildung abgeleitet werden. Es bestehe keine Diskriminierung, halten die Richter weiter fest.

Der Anwalt der beschwerdeführenden Eltern aus Frankreich, Romain Jordan, sagte, das Urteil werde nun geprüft. Sehr wahrscheinlich würden sie aber das Bundesgericht anrufen, sagte er auf Anfrage.

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