FDP-Chef Lindner findet Sondersitzung des Bundestags am Mittwoch überflüssig

Das Wichtigste in Kürze
- Parlament wird zu Kramp-Karrenbauers Vereidigung aus Urlaub zurückgerufen.
«Die Sondersitzung hat keine rechtliche und politische Notwendigkeit», sagte Lindner am Dienstag in Berlin. Die Vereidigung der neuen Ministerin vor dem Parlament hätte bis zu einer regulären Sitzung nach der Sommerpause Zeit gehabt, da Kramp-Karrenbauer bereits seit ihrer Ernennung im Namen des Bundespräsidenten vor einer Woche im Amt und voll handlungsfähig sei.
Seine Erwartung an die viertelstündige Regierungserklärung, die Kramp-Karrenbauer nach ihrer Vereidigung am Mittwoch im Bundestag halten will, sei gering, sagte Lindner: «Vermutlich werden wir alle nicht beeindruckt sein von den 15 Minuten von Frau Kramp-Karrenbauer.»
Die Sondersitzung am Mittwoch war von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beantragt worden. Sie wollte nach eigenen Worten sicherstellen, dass ihre neue Verteidigungsministerin den im Grundgesetz vorgeschriebenen Eid vor dem Parlament rasch nach der Ernennung ablegt.
Lindner verwies auf den grossen Aufwand, den die Sondersitzung des Bundestags mitten in der Sommerpause mit sich bringe. Er berichtete von einer Fraktionskollegin, die vier Flüge und zwei Schiffsfahrten absolvieren müsse, um von ihrem Urlaubsort auf einer griechischen Insel nach Berlin und dann wieder zurück auf die Insel zu gelangen.
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) verteidigte die Einberufung der Sondersitzung. «Ein Minister muss eben beim Amtsantritt seinen Eid vor dem Bundestag ableisten», sagte er im ZDF. Deswegen sei er über die Beantragung der Sitzung «nicht überrascht» gewesen.
Grundgesetz-Artikel 64 verlangt, dass ein neuer Minister oder eine neue Ministerin vor dem Bundestag einen Eid ablegen muss. Das Grundgesetz nennt zwar keine Frist - allerdings soll die Vereidigung «in einem gewissen zeitlichen Zusammenhang zur Amtsübernahme» stehen, wie das Bundesinnenministeriums mitteilte.
Die Abgeordneten müssen aus ihren Heimat- oder Urlaubsorten zurückgerufen werden. Die Kosten für die An- und Rückreise werden vom Bundestag übernommen und damit letztlich vom Steuerzahler.