Die Flucht vor dem Wehrdienst in Syrien stellt mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Grund zur Verfolgung durch die dortigen Behörden dar.
EuGH
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein Asylanspruch gewährt werden sollte, wenn ein syrischer Flüchtling in seinem Heimatland den Wehrdienst verweigert. (Symbolbild) - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Syrer flüchtete nach Deutschland, weil er den Wehrdienst verweigerte.
  • Sein Asylantrag erhielt vom Bundesamt für Migration keine Anerkennung.
  • Der EuGH entschied nun, dass Wehrdienstverweigerung durchaus zu Verfolgung führen kann.
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In einem Bürgerkrieg sei es wahrscheinlich, dass eine solche Flucht als «Akt politischer Opposition» ausgelegt werde. So urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um einen Syrer, der in Deutschland Asyl beantragt hatte.

Der Mann hatte sich in Syrien vorläufig vom Wehrdienst zurückstellen lassen und floh kurz vor einer geplanten Einziehung nach Deutschland. Sein Asylantrag in der Bundesrepublik wurde allerdings abgelehnt, weil ihm in Syrien keine Verfolgung drohe.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sah keinen Zusammenhang zwischen der Flucht vor dem Wehrdienst und einem Verfolgungsgrund. Von diesen Verfolgungsgründen gibt es fünf, nämlich Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, politische Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe.

«Wer vor Assad flüchtet, hat Recht auf Asyl»

Der Syrer klagte vor dem Verwaltungsgericht Hannover gegen die Ablehnung seines Asylantrags. Dieses bat den EuGH um Auslegung des europäischen Rechts. Zwar könne der Militärdienst auch aus einer anderen Motivation heraus verweigert werden, argumentierte dieser nun.

In vielen Fällen sei die Verweigerung allerdings Ausdruck politischer oder religiöser Überzeugungen. Auch könne sie mit der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe zusammenhängen - was wiederum Verfolgungsgründe wären.

Baschar al-Assad
Der syrische Präsident Baschar al-Assad während eines Interviews. - dpa

Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl, die den Syrer bei seinem Verfahren finanziell unterstützte, bezeichnete das EuGH-Urteil als «Meilenstein». «Wer vor dem Terrorregime Assads flieht und sich dem Wehrdienst entzieht, hat ein Recht auf Asyl», erklärte Geschäftsführer Günter Burkhardt.

Über den konkreten Fall entscheidet nun das Verwaltungsgericht Hannover. Es ist dabei jedoch an die EuGH-Rechtsprechung gebunden.

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