Dobrindt: Geplantes Einbürgerungsgesetz «nicht zustimmungsfähig»

Der Gesetzentwurf, der seit Freitag in den zuständigen Ressorts der Bundesregierung abgestimmt wird, sei «nicht zustimmungsfähig», sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt am Wochenende dem Sender «Welt». «Wenn man am Anfang leichtfertig eine Staatsbürgerschaft vergibt, werden Integrationsbemühungen nicht befördert, sondern man muss sie am Schluss gar nicht mehr leisten», bemängelte Dobrindt.
«Das Erlernen der deutschen Sprache wäre dann nicht mehr notwendig», eine Integration fände nicht mehr statt. «Dann hat man zwar eine deutsche Staatsbürgerschaft, aber lebt in einer Parallelgesellschaft», sagte der CSU-Politiker. «Das ist nicht, was wir uns als Zukunftsmodell vorstellen», betonte er die Haltung seiner Partei.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte im November die Grundzüge für eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vorgestellt. CDU und CSU hatten umgehend scharfe Kritik an den Plänen geäussert.
Dem Gesetzentwurf zufolge soll es grundsätzlich bereits nach fünf Jahren statt wie bisher acht Jahren möglich sein, unter bestimmten Voraussetzungen den deutschen Pass zu erhalten. Bereits nach drei Jahren soll das möglich sein, «sofern der Ausländer den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten kann» sowie hohe Anforderungen beim Erwerb der deutschen Sprache erfüllt, wie aus dem AFP vorliegenden Entwurf hervorgeht.
Für Angehörige der sogenannten Gastarbeitergeneration sollen die Hürden für die Einbürgerung gesenkt werden. Die Möglichkeiten zur Mehrfachstaatsangehörigkeit sollen ausgeweitet werden. Die Ampel-Parteien hatten die Reform in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart.