Der Bundesrat lehnt den Gegenentwurf des Parlaments mit Haftungsregeln für Unternehmen ab, unterstützt aber eine Berichterstattungs-Pflicht für Konzerne.
DNA Karin Keller Sutter
Geht es nach Karin Keller-Sutter, darf aus der DNA künftig merh ausgelesen werden. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hat erneut sein Nein zur Konzernverantwortungsinitiative bekräftigt.
  • Die Parlamentskammern streiten sich seit zwei Jahren.
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Der Bundesrat hat sich erneut mit der Konzernverantwortungsinitiative befasst, obwohl diese bereits in der parlamentarischen Beratung ist. Er spricht sich gegen Haftungsregeln aus, wie sie im Parlament zur Debatte stehen. Unternehmen sollen bloss Bericht erstatten.

Die Initianten wollen, dass Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden von Tochtergesellschaften im Ausland gerade stehen müssen. Sie fordern Sorgfaltspflichten und Haftungsregeln.

Bundesrat hat bereits Position bezogen

Der Bundesrat hat bereits 2017 Position bezogen – und die Initiative ohne Gegenentwurf abgelehnt. Er setze auf ein international abgestimmtes Vorgehen und rechtlich nicht verbindliche Massnahmen, schrieb er damals.

Bundesrat lehnt auch Gegenentwurf mit abgeschwächter Haftung ab

Im Parlament steht jedoch ein indirekter Gegenentwurf mit Haftungsregeln zur Diskussion. Am Mittwoch hat der Bundesrat nun bekräftigt, dass er Haftungsregeln ablehnt – auch abgeschwächte, wie es in einer Mitteilung heisst. Justizministerin Karin Keller-Sutter liess sich vom Bundesrat beauftragen, im Parlament für eine Vorlage einzutreten, die keine neuen Haftungsregeln enthält.

Einverstanden ist der Bundesrat mit einer Pflicht für Unternehmen Bericht zu erstatten. Die Pflicht soll für Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden gelten. Zudem sollen die Unternehmen auf die Berichterstattung über einzelne Belange verzichten können, wenn sie erklären, weshalb sie dies tun.

Regelung gemäss EU-Richtlinie

Diese Lösung würde der in der EU geltenden Regelung entsprechen, heisst es in der Mitteilung des Bundesrates. Sollte der Ständerat in der Herbstsession keinen indirekten Gegenentwurf zur Initiative beschliessen, will der Bundesrat handeln. Sein Gegenentwurf wird dann die Berichterstattungspflicht enthalten.

Gegenentwurf
Das Eidgenössische Justiz- und Polizei Departement soll zusätzliche Regelungen für Kinderarbeit prüfen. - Keystone

Diese Absicht hatte er bereits in der Botschaft zur Volksinitiative angekündigt. Das EJPD soll prüfen, ob es sinnvoll und nötig ist, in den Bereichen «Kinderarbeit» und «Konfliktmineralien» zusätzlich eine Sorgfaltspflicht einzuführen.

Die beiden Parlaments-Kammern streiten sich

Der Nationalrat hatte vor über einem Jahr Gesetzesänderungen beschlossen, die als indirekter Gegenentwurf dienen sollen. Unternehmen sollen haften, wenn Tochtergesellschaften im Ausland Bestimmungen zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt verletzen. Es sei denn, sie können bestimmte Nachweise erbringen. Gelten soll diese Regelung für Unternehmen ab einer bestimmten Grösse oder mit besonderen Risiken.

Der Ständerat sprach sich dagegen aus, der Nationalrat bekräftigte seinen Entscheid. Nun ist wieder der Ständerat am Zug. Seine Kommission beantragt ihrem Rat auf den Gegenentwurf einzutreten, wie sie am Mittwoch mitteilte. Mit den Details wird sie sich an der nächsten Sitzung befassen.

Bereits jetzt zeichnet sich aber ab, dass die vom Nationalrat beschlossenen Regeln abgeschwächt werden dürften. Die Nationalratskommission hat zur Diskussion gestellt, die Haftungsregelung zu streichen und stattdessen auf die allgemeinen Haftungsbestimmungen des Zivilrechts zu verweisen.

Gegenentwurf
Die Konzernverantwortungsinitiative wurde 2016 eingereicht. - Keystone

Die Ständeratskommission hatte in der ersten Beratungsrunde eine Subsidiaritätsklausel eingebaut. Die Kläger sollten soweit zumutbar im Ausland gegen die Tochtergesellschaft vorgehen, welche die Menschenrechts- oder Umweltrechtsverletzung begangen hat.

Die Diskussion über die Haftung für kontrollierte Unternehmen wird auch in anderen Ländern geführt. Dies zeigt ein Rechtsgutachten im Auftrag der Ständeratskommission. Die Kommission hatte Fragen zur Geschäftsherrenhaftung gestellt.

Mit dieser haftet der Geschäftsherr unter Umständen für Schäden, die seine Hilfsperson verursacht hat. Die Autoren kommen zum Schluss, dass alle untersuchten europäischen Rechtsordnungen eine spezifische ausservertragliche Haftungsregelung dieser Art kennen.

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